Zahnbehandlung unter Vollnarkose - Narkose

Zahnärztliche Beratung zu Vollnarkose - Kurznarkose - Dämmerschlaf

Unter Vollnarkose bezeichnet man einen durch Medikamente, in dem Fall Narkotika, herbeigeführten Zustand, in dem Operationen bei erloschenem Bewusstsein ohne Schmerzempfinden und Abwehreaktionen durchgeführt werden können.

Die Narkose kann entweder durch Gabe der Narkotika in die Vene (intravenös) oder durch Gabe der Narkotika über eine Maske (inhalativ) herbeigeführt werden.

Durch einen sehr weit entwickelten Standard der Narkosemittel ist das Komplikationsrisiko durch die Narkose heutzutage sehr gering.

Wie groß das Risiko durch eine Operation unter Vollnarkose ist, schätzt der Anästhesist unter anderem durch das Gespräch mit dem Patienten im Vorfeld der geplanten Operation ein. Er beurteilt die Narkosefähigkeit des Patienten und wählt gemeinsam mit dem Patienten die geeignete Narkoseart aus. Vom Patienten muss im Anschluss an dieses Gespräch eine Einverständniserklärung unterschrieben werden.

Um Komplikationen bei einer Operation zu vermeiden, muss darauf geachtet werden, dass der Magen des Patienten leer ist. Das heißt, dass der Patient bis 6 Stunden vor der Operation lediglich eine Kleinigkeit (z.B. eine Scheibe Weißbrot) zu sich genommen haben darf und bis zu zwei Stunden vor der Operation nur kleine Mengen an klarer Flüssigkeit getrunken hat. (z.B. klarer Apfelsaft). Auf keinen Fall darf der Patient trübe Getränke oder Milch zu sich nehmen. 6 Stunden vor der Operation muss auch das Rauchen oder das Kaugummi essen unterlassen werden, da dadurch in besonderem Maße die Magensäureproduktion angeregt wird. Das bedeutet, der Magen ist nicht mehr leer, er ist mit stark saurem Magensaft gefüllt.

Die Vorgehensweise bei ständiger Medikamenteneinnahme muss gesondert mit dem Anästhesisten besprochen werden. Die Wechsel- bzw. Nebenwirkungen sind vielfältig und von Patient zu Patient verschieden.

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