
Bei einer derartigen Zahnlücke kann selbstverständlich auch eine Brücke angefertigt werden.
Dazu müssen die der Lücke benachbarten Zähne beschliffen und mit entsprechenden Kronen versorgt werden. Dies ist allerdings erst nach dem 18. Lebensjahr möglich, da bis zu diesem Zeitpunkt das Kieferwachstum noch nicht abgeschlossen ist und der „Zahnnerv“ innerhalb des Zahnes noch so ausgedehnt ist, dass er durch das Beschleifen beschädigt werden kann.
Wenn außerdem die der Lücke benachbarten Zähne vollständig gesund sind, fällt dem Zahnarzt die Entscheidung zum Beschleifen schwer; gesunde Zahnsubstanz kann geschont werden, wenn die Einpflanzung einer künstlichen Zahnwurzel möglich ist.