Der Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie steht für Qualitätssicherung in der oralen Implantologie.
Um die Zertifizierung zum Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie können sich approbierte Zahnärzte und Ärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie bewerben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens drei Jahre implantologische Tätigkeit,
- Setzen und/oder Versorgen von mindestens 200 Implantaten oder Nachweis von mindestens 70 Versorgungsfällen je Kiefer, bei denen alle Indikationsklassen vertreten sein müssen,
- Fortbildungsnachweise nach Maßgabe dieser Richtlinien.
Die Implantologen der GZFA sind bestrebt, sich bei nationalen und internationalen implantologischen Fachgesellschaften fortzubilden und sich bei führenden Implantatherstellern über die neuesten Entwicklungen zu informieren.