Die Krankenkassen übernehmen für eine kieferorthopädische Behandlung die Kosten, wenn sie bis zum 18. Lebensjahr begonnen wurde. Die Rechnung wird vom Arzt an den Versicherten und an die Kasse geschickt, die beim ersten Kind 80%, beim zweiten Kind 90% der Kosten sofort erstattet.
Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, bekommen die Versicherten ihren gezahlten Eigenanteil von der Kasse zurück. Bei einem Patienten, der seine Apparatur nicht konsequent trägt, kann die Kasse die Erstattung des Eigenanteils verweigern. Bei einer Behandlung nach dem 18. Lebensjahr zahlt die Kasse nur bei schweren Abweichungen, sofern dies ein Gutachter in einer Einzelprüfung befürwortet.
Grundsätzlich bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen das, was bei einer kieferorthopädischen Behandlung notwendig und wirtschaftlich ist. Möchte man teuere Behandlungsmöglichkeiten, so genannte außervertragliche Leistungen, in Anspruch nehmen möchte, muss dies aus eigener Tasche finanziert werden. "Komfortbögen" z.B. können sicher sinnvoll sein, ebenso zusätzliche diagnostische Maßnahmen und Prophylaxesitzungen. Bunte Zahnspangen können Kinder motivieren; letztlich hängt es aber immer vom individuellen Einzelfall ab, ob solche Sonderleistungen notwendig sind. Eine Mehrkostenvereinbarung über außervertragliche Leistungen vor der Behandlung ist daher ratsam.