

Die Kanzlei Prof. Nauschütt & Collegen bietet effektive Rechtsberatung in verschiedenen Rechtsbereichen, vor allem fachkundige juristische Unterstützung bei Problemen mit Ihrem Versicherer.
Gerade private Krankenversicherer lehnen immer öfter die Erstattung von Arztrechnungen ab. Der Patient folgt den therapeutischen Empfehlungen des Arztes, doch die Versicherung verweigert die Kostenerstattung. Dies wird besonders verstärkt im Bereich des Zahnersatzes und der Implantologie festgestellt.
Wer sich als Privatpatient einst rundum abgesichert fühlte, wird eines "Besseren" belehrt. Arztrechnungen werden gar nicht oder nur zum Teil übernommen, Therapien werden nicht erstattet und als "medizinisch nicht notwendig" abgetan. Auch gesetzlich Versicherte werden immer mehr zur Kasse gebeten und die Erstattungsmodalitäten werden vielfach komplexer.
Eine Kostenbewilligung und -erstattung zu erzielen benötigt fachkompetente Beratung und Unterstützung. Hierzu steht Ihnen in der Kanzlei Prof. Nauschütt & Collegen ein spezialisiertes und hochmotiviertes Anwaltsteam zur Verfügung.