Krankenversicherungen für Funktionsanalyse beim Zahnarzt

Was bezahlen Krankenversicherungen für die Funktionsanalyse beim Zahnarzt?

Die Funktionsanalyse gehört zur Diagnostik von spezialisierten CMD-Zahnärzten bei der Behandlung von Kaufunktionsstörungen. Von diesen Störungen können bis zu 50% der Bevölkerung betroffen sein, ca. 20% zeigen Beschwerden in Form von sogen. CMD-Symptomen. Dazu zählen u. a. Kiefergelenkbeschwerden, Kopfschmerzen und Muskelverspannungen.

CMD-Symptome: Soforthilfe durch die DROS®-Schienentherapie.
CMD-Symptome: Soforthilfe durch die DROS®-Schienentherapie.
Bildquelle: ©GZFA

 

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen, denen ca. 90% der Versicherten angehören, sieht trotz der hohen Verbreitung von funktionellen Störungen des Kausystems, keine Kostenerstattung für eine oft notwendige Funktionsanalyse/CMD-Diagnostik vor. Eine Funktionsanalyse ist jedoch das Mittel der Wahl zur Ermittlung der exakten Zahn- und Kieferverhältnisse und damit wesentliche Grundlage der zahnärztlichen Behandlungsplanung bei Störungen der Okklusion.

Instrumentelle zahnärztliche Funktionsanalyse im Artikulator.
Instrumentelle zahnärztliche Funktionsanalyse im Artikulator.
Bildquelle: ©Panadent

 

Private Krankenversicherungen bieten vielfach Tarife, die funktionsdiagnostische und funktionstherapeutische Maßnahmen beim Zahnarzt abdecken, der Kassenpatient dagegen ist als reiner Selbstzahler gefordert.
 

Was tun als gesetzlich versicherter Patient?

Um auch als gesetzlich versicherter „Kassenpatient“, notwendige Maßnahmen wie eine instrumentelle Funktionsanalyse und eine daraus abgeleitete funktionelle Schienentherapie in Anspruch nehmen zu können, empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Diese sollte explizit die Kostenübernahme für die instrumentelle Funktionsanalyse und die Versorgung mit Aufbissschienen, wie die DROS®-Schiene beinhalten.

Viele private Krankenversicherungen sowie Zahnzusatzversicherungen erstatten die Kosten für Funktionsanalyse und Schienentherapie mit dem DROS®-Konzept.
Viele private Krankenversicherungen sowie Zahnzusatzversicherungen erstatten die Kosten
für Funktionsanalyse und Schienentherapie mit dem DROS®-Konzept.
Bildquelle: ©GZFA

 

Krankenversicherungen mit Kostenübernahme der DROS®-Schiene

Wichtig für Patienten, die eine Behandlung mit der DROS®-Schiene wünschen, ist die Anerkennung des diagnostisch-ursächlichen DROS®-Therapiekonzepts durch zahlreiche private Krankenversicherungen. Diese schätzen Glaubwürdigkeit und Transparenz der standardisierten Vorgehensweise, die enge Zusammenarbeit von Patienten, DROS®-Zahnärzten und Zahntechnikern sowie die langjährigen Behandlungserfolge - dokumentiert in zahlreichen Erfahrungsberichten und Untersuchungen von Patientenfällen.

Die Württembergische Krankenversicherung bot im Jahr 2010 erstmals eine Zahnzusatzversicherung auch für gesetzlich Versicherte und erkannte damit das DROS®-Therapiekonzept an. Die Krankenversicherung bewies damit großen Weitblick, denn die Zahl der Patienten mit funktionsgestörtem Kausystem nimmt in unserer Leistungsgesellschaft weiterhin enorm zu und die zumeist rein symptomatische Behandlung zahlreicher Schmerz- und Beschwerdesymptome ist mit erheblichem finanziellen Aufwand für die Versicherungen verbunden - ohne Aussicht auf eine ursächliche Behandlung ihrer Patienten.

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