Landgericht Hamburg sorgt für Klarheit beim Partnerfactoring

07. Juni 2017
Rechtssprechung, Pressemeldung

Landgericht Hamburg sorgt für Klarheit beim Partnerfactoring


Deutsche Zahnärztliche Rechenzentren

Deutsche Zahnärztliche Rechenzentren

Das Landgericht Hamburg hat in seinem gestern verkündeten Urteil für mehr Klarheit bei Zahnarztpraxen, Dentallaboren und Abrechnungsdienstleistern bzgl. Partnerabrechnungsmodellen gesorgt. Das Landgericht Hamburg sieht das Partnerfactoring als unzulässig an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die schriftliche Urteilsbegründung wird in Kürze vorliegen.

Anlässlich des am 04.06.2016 in Kraft getretenen „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ kamen langjährig eingeübte Formen der Kooperation und Incentivierung erneut auf den Prüfstand. Davon war auch das Modell des Partnerfactorings im Dentalbereich betroffen, bei dem die für das Factoring der Honorarforderungen des Zahnarztes entstehenden Gebühren partnerschaftlich zwischen Zahnarzt und Fremdlabor geteilt werden sollen. Das von der DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH (DZR) angestrengte Verfahren und das in diesem Zusammenhang nun ergangene Urteil sorgt jetzt für mehr Klarheit im Tagesgeschäft der Zahnarztpraxen, Dentallabore und Abrechnungsdienstleister in Deutschland. „Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg bestätigt die Aussagen der im letzten Jahr erstellen Rechtsgutachten, die zur Einstellung unseres Partnerfactorings geführt haben“, so der bei DZR für Recht zuständige Geschäftsführer Konrad Bommas.


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