Wichtig für Patienten ist die Anerkennung des diagnostisch-ursächlichen DROS®-Konzepts durch zahlreiche Private Krankenversicherungen (PKV).
Diese schätzen Glaubwürdigkeit und Transparenz der standardisierten Vorgehensweise, die enge Zusammenarbeit von Patient, Zahnarzt und Zahntechniker und die langjährigen Behandlungserfolge - dokumentiert in zahlreichen Erfahrungsberichten und Untersuchungen von Patientenfällen.
Die Württembergische Krankenversicherung (W&W) ermöglichte als eine der ersten Versicherungen die Anerkennung eines diagnostisch-ursächlichen Therapiekonzepts in der Zahnheilkunde und bewies damit großen Weitblick.
Denn die Zahl der Patienten mit funktionsgestörtem Kausystem nimmt in unserer Leistungsgesellschaft weiterhin enorm zu und die meist symptomatische Behandlung zahlreicher CMD-Symptome ist mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden, ohne Aussicht auf eine kausale Therapie.
Lesen Sie hier eine Pressemitteilung mit der W&W
Hier finden Sie eine Auflistung Privater Krankenversicherungen mit Kostenerstattung
Aber auch gesetzlich Versicherte können funktionsdiagnostische und funktionstherapeutische, zahnärztliche Leistungen absichern lassen, über den Abschluss von Zahnzusatzversicherungen.
www.hanswaizmann.de , www.waizmanntabelle.de ,
www.waizmanntabelle.de/hightech_zahnzusatzversicherung