Krankenversicherungen: Der Patient im Spannungsfeld

Patientenansprüche versus Bürokratie und Leistungsabbau

„Problemfall Kassenpatient“

Ca. 90% der Versicherten in Deutschland sind bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Da diese nur eine „ausreichende und zweckmäßige“ Grundversorgung sowie einen Festzuschuss für jede Art von Zahnersatz und Zahnimplantate bezahlen, ist der Kassenpatient zum Selbstzahler geworden – gewöhnt an Zuzahlungen für besondere zusätzliche Leistungen oder eine höhere Qualität bei der Zahnbehandlung und den verwendeten Materialien. Diese Erstattungspraxis geht allerdings völlig an den berechtigten Ansprüchen und Bedürfnissen der Patienten vorbei, denn die Leistungskataloge der Krankenkassen halten nicht Schritt mit den innovativen Entwicklungen und Fortschritten in der Zahnheilkunde.

Krankenversicherungen: Patientenansprüche versus Bürokratie und Leistungsabbau.
Krankenversicherungen: Patientenansprüche versus Bürokratie und Leistungsabbau.
Bildquelle: ©GZFA
 

So fehlen z.B. Leistungen für funktionsanalytische und- therapeutische Maßnahmen, die jedoch für die Diagnostik von CMD essenziell notwendig sind. Leiden doch bis zu 20 % der Patienten an Kaufunktionsstörungen, die weitreichende Auswirkungen auf die Körpergesundheit haben können und einen enormen Kostenfaktor für die Krankenversicherungen bedeuten. Denn vielfältige Schmerzen und Beschwerden, sog. CMD-Symptome, werden rein symptombezogen von Fachärzten, wie z.B. Orthopäden, HNO-Ärzten sowie von Physiotherapeuten oder Osteopathen behandelt, ohne ausreichende interdisziplinäre Abklärung der zahnmedizinischen Risikofaktoren für CMD. Würde die zahnärztliche Funktionsanalyse bezahlt, könnten spezialisierte CMD-Zahnärzte viel früher in die Diagnostik einbezogen und viele Patienten erfolgreich behandelt werden; die gesetzlichen Krankenkassen dadurch erhebliches Einsparpotenzial generieren.

Somit ist für den Kassenpatienten - trotz ständig steigender Sozialbeiträge - nur eine reine Grundversorgung vorgesehen, die keine hochwertige und moderne Zahnheilkunde bietet. Um über diese Versorgung hinausgehende Leistungen zu ermöglichen, müssten kassenversicherte Patienten und Patientinnen frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Je nach individuellem Bedarf können u.a. Kosten für Zahnersatz, Veneers, Professionelle Zahnreinigung, Funktionsdiagnostik und CMD-Behandlung sowie Implantatversorgungen mit 3D-Planung und Knochenaufbau abgedeckt werden.

Krankenversicherungen: Der Patient im Spannungsfeld - Veneers sind keine Kassenleistung.
Krankenversicherungen: Der Patient im Spannungsfeld - Veneers sind keine Kassenleistung.
Bildquelle: ©GZFA
 

„Problemfall Privatpatient“

Aber auch privat Versicherte sehen sich zunehmend konfrontiert mit jährlichen Beitragserhöhungen und Leistungsstreichungen und dem immensen Bürokratismus im Gesundheitswesen. Dieser führt zu verschleppten Behandlungsabläufen, zu Frust bei Patienten, Ärzten und Zahnärzten und damit zu vermehrten Prozessen zwischen Patienten und Versicherungen.
Denn die Patienten lassen sich nicht mehr alles gefallen.

Zahnärzte und ihr Personal können sich nur noch unzureichend um ihre eigentliche Aufgabe kümmern, da sie sich mit ständig neuen Vorschriften, Abrechnungsmodalitäten und Leistungsänderungen sowie Versicherungsschreiben auseinandersetzen müssen. Überdies sehen sich Zahnärzte und Zahnärztinnen immer mehr in ihrer therapeutischen Freiheit beschnitten, wenn Behandlungen - trotz tariflich zugesicherter Leistung - unter dem Vorwand vermeintlich fehlender wissenschaftlicher Grundlage von privaten Krankenversicherern abgelehnt werden. Obwohl die klinische Erfahrung des Behandlers und die informierte Patientenentscheidung maßgebend sind für die Wahl der Behandlungsmethode, müssen Patienten und Behandler in aufwändigem und zeitraubendem Schriftverkehr ihr Recht einfordern.

Unterstützt werden die Versicherungen dabei häufig von eigens bestellten Gutachter-Zahnärzten, die in zunehmendem Maße regelrechte „Gefälligkeitsgutachten“ zugunsten der Versicherung abliefern, in denen sie bewährte und erfolgreiche Therapiekonzepte ohne objektive Grundlagen diskreditieren und damit das Arzt-Patienten-Verhältnis und sehr gute Behandlungsmöglichkeiten boykottieren. Auch hier sollten Patienten nicht zögern, rechtliche Beratung einzuholen und ihre berechtigte Wunschbehandlung einzuklagen.

So wird auch der Privatpatient als Endkunde ein Opfer der Bürokratie und häufig auch der Willkür von Versicherungen, wo er doch eigentlich „nur“ privat und gut behandelt werden möchte und dafür meist auch hohe Beiträge bezahlt.

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