Um eine vergleichbare Belastbarkeit einer natürlichen Zahnwurzel zu erreichen, muss ein Zahnimplantat fest mit dem Kieferknochen verwachsen, in diesen regelrecht einheilen. Je fester und dichter die Knochenzellen an den Implantatkörper, d.h. die Schraube aus Titan oder Keramik, heranwachsen, umso stabiler und belastbarer ist das Implantat.
Die Phase der Einheilung dauert unterschiedlich lang, je nach Knochenqualität und individuellem Heilungsverlauf. Bei Implantaten im Oberkiefer muss man mit einer Einheilzeit von ca. 4- 6 Monaten rechnen, im Unterkiefer dauert die Einheilung ca. 3- 4 Monate.
Bei ausreichendem Knochenangebot und der Verwendung von innovativen „moderat rauen“ Implantatoberflächen neuester Implantatsysteme, welche die Einheilung beschleunigen, sind auch Einheilzeiten von 6-12 Wochen möglich.
Bei geringem Knochenangebot oder wenn ein Knochenaufbau vor der Implantation notwendig wird, kann sich die Einheilphase auf bis zu 9 Monate verlängern.
Der Längsschnitt durch den Unterkiefer zeigt die Implantatschraube mit Einheilkappe (Gingivaformer)
Die Einheilung erfolgt durch die feste Verbindung der Implantatoberfläche mit dem Knochengewebe.
Bildquelle: ©Nobel Biocare Services AG
Welche Faktoren beeinflussen die langfristige Einheilung und Stabilität von Implantaten?
Zwei Faktoren entscheiden über die Stabilität, die feste Einheilung und volle Belastbarkeit des Implantats:
Die Primärstabilität, die von technischen Faktoren, wie z.B. dem Implantattypen und dem Drehmoment beim Eindrehen der Implantatschraube erreicht wird.
Diese erreichte Primärstabilität beeinflusst wesentlich die Sekundärstabilität, die anschließend durch die feste Verbindung der Knochenzellen mit der Implantatoberfläche, die sog. Osseointegration, erreicht wird. Je intensiver und fester die Verbindung von Kieferknochen und Implantat, umso belastbarer und langlebiger ist die Versorgung.
Was passiert nach der Einheilung?
Erst nachdem das Zahnimplantat fest mit dem Knochen verwachsen ist, ist die künstliche Zahnwurzel ausreichend belastbar und kann mit dem endgültigen Zahnersatz, der sog. Implantat-Prothetik versorgt werden. Diese kann als sogen. Suprakonstruktion aus einer Einzelkrone, einer Brücke oder einer Zahnprothese bestehen.
Der Zahnarzt oder Implantologe legt mit einem kleinen Schleimhautschnitt das Implantat frei und entfernt die Deckschraube; dies erfolgt unter örtlicher Betäubung. In das freigelegte Implantat wird nun eine Einheilkappe - auch Gingivaformer genannt- eingeschraubt. Um diese Kappe herum formt sich das Zahnfleisch wie um einen natürlichen Zahn, so wie es später auch die Implantatkrone eng umschließen soll. Nach Abdrucknahme mittels eines Abdruckpfostens kann mit der Anfertigung der Implantatprothetik begonnen werden.
In das Innengewinde des Implantats schraubt der Implantologe dann ein Verbindungselement bzw. einen Aufbaupfosten, das sogen. Implantat-Abutment, welches mit der prothetischen Versorgung, dem eigentlichen Zahnersatz, verschraubt oder zementiert wird. Damit sind Funktion und Ästhetik der verloren gegangenen Zähne wieder hergestellt.
Das Zahnimplantat ist fest in den Kieferknochen eingeheilt und wird mit der neuen Zahnkrone versorgt.
Bildquelle: ©Nobel Biocare Services AG
In besonderen Fällen ist auch eine Sofortbelastung der Implantate, ohne Einheilzeit, möglich. Dies ist z.B. der Fall beim All-on-4™Konzept, bei dem ein zahnloser Kiefer mit vier Implantaten und einer Kunststoffprothese versorgt wird.
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