Wie Sie mit einer Zahnzusatzversicherung für die Professionelle Zahnreinigung (PZR) notwendige Behandlungen für den Zahnerhalt absichern.
Das Ziel einer professionellen Zahnreinigung (PZR) ist der langfristige Erhalt der eigenen Zähne und der optimalen Kaufunktion durch perfekte Mund- und Zahnhygiene.
Die professionelle Zahnreinigung gehört zu den wirkungsvollsten Maßnahmen der Zahnvorsorge, aber ist leider im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse nicht vorgesehen.
Vorbeugung ist jedoch immer besser als Behandlung gegen eine Erkrankung. Deshalb ist es äußerst sinnvoll, mindestens ein bis zwei Mal im Jahr die professionelle Zahnreinigung von einer Dentalhygienikerin durchführen zu lassen und diese Leistung über eine Zahnzusatzversicherung abzudecken.
Die meisten Zahnzusatzversicherungen berücksichtigen die professionelle Zahnreinigung in ihren Tarifen, denn sie sind davon überzeugt, dass dies Kosten für teuren Zahnersatz mindert.
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Trotzdem sollte ein spezielles Augenmerk darauf gerichtet werden, dass die PZR tatsächlich im Leistungsumfang genannt ist. Es hängt vom gewählten Tarif ab, in welcher Höhe die Prophylaxe von der Zahnzusatzversicherung erstattet wird. Man sollte ebenfalls darauf achten, ob der Betrag unbegrenzt oder gedeckelt ist bzw. wie häufig im Jahr die Behandlung übernommen wird. Ebenfalls ist es wichtig zu wissen, ob z. B. im ersten Jahr eine generelle Summenbegrenzung gilt, worunter auch die PZR fällt.
Viele private Zahnzusatzversicherungen bieten die Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigungen an. Je nach dem gewählten Tarif unterscheiden sie sich bei der Häufigkeit bzw. bei der Gesamthöhe, die pro Jahr übernommen wird. Nur wenige persönliche Angaben sind erforderlich, um die kostengünstigsten individuellen Angebote der unterschiedlichen Anbieter zu erhalten.
Eine Zahnzusatzversicherung macht es möglich: Professionelle Zahnreinigung in der Zahnarztpraxis MunichDent.
Bildquelle: ©MunichDent
Wie läuft eine professionelle Zahnreinigung ab und wie hoch sind die Preise?
Die PZR ist neben der häuslichen Zahnpflege und den regelmäßigen Kontrollterminen beim Zahnarzt die wichtigste Prophylaxe gegen überhandnehmende Bakterien im Mund. Die Bakterien bilden Zahnbeläge (auch Plaque oder Biofilm genannt), die als Hauptursache für Zahn- und Zahnbetterkrankungen wie Karies und Parodontitis gelten. Bei einer professionellen Zahnreinigung werden die weichen und harten Beläge durch eine speziell ausgebildete Dentalhygienikerin akribisch entfernt.
Die Behandlung dauert etwa 40 bis 50 Minuten und wird in der Zahnarztpraxis durchgeführt. Die PZR ist nicht schmerzhaft, deshalb ist keine lokale Betäubung notwendig. Mit speziellen und sehr feinen Instrumenten (z. B. Ultraschall und Pulverwasserstrahl) werden zunächst alle harten Beläge auf den Zahnoberflächen und in den Zahnzwischenräumen gründlich entfernt. Bei der Zahnprophylaxe werden auch oberflächliche Zahnverfärbungen, die sich z. B. durch den Konsum von Nikotin, Kaffee, Rotwein, färbenden Gewürzen etc. gebildet haben, mit entfernt, was sich positiv auf die Ästhetik auswirkt. Darüber hinaus werden alle weichen Ablagerungen mit Hilfsmitteln wie Zahnseide oder Dentalbürstchen in den Zahnzwischenräumen beseitigt.
Abschließend werden die Zahnoberflächen mit Pasten und medizinischen Polituren geglättet. Das verhindert eine schnelle Neuablagerung von Bakterien. Zur Unterstützung der Remineralisierung des Zahnschmelzes kann noch ein Fluorid-Lack, -Gel oder -Schaum aufgetragen werden, der gegen Säureattacken von Bakterien schützt.
Die Dentalhygienikerin gibt außerdem wertvolle Reinigungstipps und Hinweise zur häuslichen Zahn- und Zungenpflege, ebenso ist sie Ansprechpartnerin für gesunde und zahnschonende Ernährung.
Zahnärzte empfehlen, ein bis zwei Mal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. Bei Risikopatienten (z. B. bei Parodontitis-Patienten, Rauchern, Diabetikern oder Patienten mit Autoimmunerkrankungen) auch häufiger.
Die Kosten für eine PZR variieren je nach dem individuellen Behandlungsumfang etwas. Grundsätzlich wird sie durch die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt. Man sollte mit ca. 140,00 – 160,00 € rechnen. Es handelt sich um eine reine Privatleistung. Manche gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen für eine Behandlung pro Jahr einen Zuschuss.
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