Heilungsansatz Kiefergelenk: Funktionstherapie gewinnt bei privaten Krankenversicherern Anerkennung
Zunehmend befassen sich Zahnärzte mit CMD und bilden sich zu Funktionstherapeuten weiter. Von den privaten Krankenversicherern bieten inzwischen fast die Hälfte ihren Mitgliedern an, die Funktionstherapie zu erstatten. Das hat eine aktuelle Umfrage der Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik (GZFA) ergeben. Richtschnur ist durchweg die Prüfung im Einzelfall. Der eingereichte Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt bietet dafür die Grundlage. Doch dessen aufwändige Behandlung über die fachärztliche Disziplin hinweg kann weitere Kosten verursachen. So entsteht im Austausch mit der Kasse manch offene Frage, die der Patient zunächst für sich selbst beantworten muss.
Umfrage mit gutem Echo
Die GZFA hat von November 2007 bis Januar 2008 alle 48 Mitgliedsunternehmen des Verbands der privaten Krankenversicherungen zur Funktionstherapie befragt. Begleitend legte sie ein Zahlenbeispiel ihrer eigenen funktionell-ästhetischen Therapie mit allen Abrechnungspositionen vor. Über die Hälfte der Mitgliedsunternehmen antworteten, zwei davon mussten aufgrund ihrer Leistungsangebots auf Partnerunternehmen verweisen.
Das Ergebnis zeigt, dass die Versicherer die Funktionstherapie zunehmend anerkennen: Über 20 Mitarbeiter der Leistungsabteilungen würdigten ihr Potential. Lediglich vier Versicherer, zwei davon ohnehin in Kooperation verbunden, äußerten grundsätzliche Zweifel und würden es ablehnen, die Kosten zu erstatten.
Alle Befürworter machen den Heil- und Kostenplan zur Grundlage ihres Prüfens. Sie empfehlen daher ihren Mitgliedern, diesen vorab einzureichen. Vereinzelt ziehen sie für ihr Urteil noch einen Sachverständigen hinzu. Doch das Echo aus den Leistungsabteilungen zeigt auch, dass der umfassende Ansatz der Funktionstherapie derzeit noch ihre Schwäche ist, zumindest was die Kostenerstattung anbelangt. Dann werden Leistungen über die rein zahnärztliche Fachdisziplin hinaus zu strittigen Punkten. Das betrifft in erster Linie aufwändige zahntechnische Leistungen oder Arbeiten im kieferorthopädischen Bereich.
Chancen durch präventive und nachhaltige Wirkung
Franz Weiß, Funktionsdiagnostiker in München, ist dennoch überzeugt, dass dieser Therapieform große Chancen bevor stehen: „Sie setzt ursächlich an und kann folgenreichen Beschwerden vorbeugen. Damit wirkt sie präventiv und nachhaltig“, so seine Begründung. Da sich unsere Gesellschaft insgesamt eines längeren Lebens erfreue, sei ein gesunder Biss statt chronischer Beschwerden auch für die Krankenversicherer ein bedeutender Faktor.
Weiß hat eine eigene Aufbissschiene mit Therapiekonzept entwickelt und patentieren lassen. Sie wird derzeit vom TÜV zertifiziert. Parallel ist er Geschäftsführer der Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik (GZFA), eines bundesweiten, interdisziplinären Netzwerks. Hier wird flächendeckend mit seinem Therapiekonzept gearbeitet. Er setzt auf intensive Aufklärung der Betroffenen. Die meisten der Patienten vertrauen darauf, auch ohne zu wissen, wie viel von den Kosten bis zu 3.500.- Euro letztendlich erstattet wird. Doch einer der bedeutendsten privaten Krankenversicherer hat den ersten Schritt zum Abkommen bereits vollzogen. Derzeit verfolgt das Unternehmen über ein halbes Jahr hinweg die Zahlen von Weiß’ Therapiekonzept.
Die Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik (GZFA) mit Hauptsitz in München baut ein bundesweites interdisziplinäres Netzwerk auf. Parallel betreibt sie ein Beratungsportal im Internet mit monatlich bis zu 30.000 Zugriffen, um Menschen umfassend zu Zahngesundheit zu informieren. Unverbindliche Beratungsstunden in den rund 25 sogenannten CMD-Zentren, benannt nach dem Beschwerdebild CranioMandibuläre Dysfunktion, geben Aufschluss über die funktionellen Zusammenhänge des Kausystems.
Pressekontakt
GZFA®
Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik mbH
Franz Weiß | Bettina S. Edelmann M.A. |
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