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Rechtsprechung: DROS®-Therapie als Heilmethode anerkannt

DROS®-Therapiekonzept zur Behandlung von Okklusionsstörungen gutachterlich bestätigt

Gemäß der gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und Therapie (DGFDT) in der DGZMK besitzen initiale zahnärztliche Therapien mittels Okklusionsschienen, aufgrund ihrer Reversibilität ein weites Indikationsspektrum und stellen die zahnärztliche Standardmaßnahme in der Primärtherapie dar.

Die Anwendung des DROS®-Schienentherapiekonzepts erfüllt nachweislich die empfohlenen Therapiegrundsätze nach DGFDT und DGZMK.

Denn bei der adjustierten DROS®-Schiene, auf der das Konzept basiert, handelt es sich um eine Aufbiss-Schiene, welche schon seit Jahren bewährtes und anerkanntes Mittel der Wahl bei der Behandlung von Okklusionsstörungen ist.

Das DROS®-Therapiekonzept ist als Behandlungsmethode gutachterlich anerkannt.

Mehrere Sachverständigengutachten haben den Ansatz bestätigt, funktionstherapeutische Überlegungen bei jeder restaurativen Versorgung mit einzubeziehen – Landgericht Köln (Az. 23 O 253/07 – RÄ Doris Mücke, Bad Homburg), Amtsgericht München (AZ 121 C 22398/06 – RA Prof. Dr. Nauschütt und RA Marc Sperrer, München).

Es wird durch Rechtsprechung bestätigt, dass die DROS®-Schiene zu den seit langem bewährten Bissführungsschienen gehört, deren Einsatz eine anerkannte Behandlungsmethode und die funktionelle Behandlung über harte Aufbissplatten Teil der Schulmedizin ist.

Die DROS®-Schiene gehört damit ebenso wie andere Okklusionsschienen zu den grundsätzlich geeigneten Behandlungsmethoden, eine neuromuskuläre Entspannung im Kausystem sowie eine Harmonisierung von Okklusion und Kondylenposition zu erreichen.

Damit handelt sich der Einsatz der DROS®-Schiene – nach entsprechender zahnmedizinischer Indikation – um eine medizinisch angezeigte Heilbehandlung.

Der Einsatz der DROS®-Therapie durch spezialisierte CMD-Zahnärzte hat sich zur Behandlung von Kaufunktionsstörungen (CMD), Zähneknirschen und Bruxismus seit vielen Jahren bewährt, wie eine Umfrage unter 493 Patienten und die Behandlungserfolge mit Auswertung von 78 Patientenfällen darlegen.

Darüber hinaus sollten sich Krankenversicherungen für die Anerkennung von Therapiemethoden vor allem am Behandlungserfolg orientieren, den die Erfahrungsberichte zum DROS®-Therapiekonzept eindrucksvoll dokumentieren.

Zudem unterliegt die Entscheidung für den Einsatz der DROS®-Therapie der therapeutischen Freiheit des behandelnden Zahnarztes, der in Verbindung mit der informierten Patientenentscheidung, aus gleichwertigen Behandlungskonzepten wählen kann.
Die fachliche Erfahrung und Kompetenz sowie die empirischen Erkenntnisse der behandelnden Zahnärzte und Zahnärztinnen sind maßgeblich für eine Erfolg versprechende Therapieentscheidung. Denn die ärztlichen Behandler sind ihren individuellen Patienten verpflichtet, die nach ausreichender Aufklärung und Einwilligung, der Therapieempfehlung Folge leisten können.

Anerkennung der DROS®-Schiene als diagnostischer Aufbissbehelf

Alle Aufbissbehelfe mit adjustierter Oberfläche verfolgen ein therapeutisches Ziel. Sie dienen entweder der neuromuskulären Entspannung des Kauapparates oder werden im Zusammenhang mit der Neufestlegung einer therapeutischen Bisslage vor prothetischer Umstellung angewandt.

Es ist festzustellen, dass es sich bei der DROS®-Schiene um eine Schiene nach Ziffer 701 der Gebührenordnung für Zahnärzte handelt. Innerhalb dieser Position gibt es verschiedene Therapiekonzepte, wobei das Konzept der DROS®-Schiene als diagnostische Aufbiss-Schiene für den Oberkiefer akzeptiert wird.

Die DROS®-Schiene gehört demnach ebenso wie andere Aufbissschienen auch, zu den grundsätzlich geeigneten Therapiemethoden für die Behandlung von Kaufunktionsstörungen sowie von Abrasionsgebissen, um eine harmonisierte Okklusion aus einer stabilen Gelenkposition zu erzielen und weitere Abrasionen der Zähne zu verhindern.

Die Behandlung mit der DROS®-Schiene lässt eine langfristige Wiederherstellung der Kaufunktion erwarten. Denn die Schienentherapie schafft neuromuskuläre Entspannung und damit häufig schon Beschwerdefreiheit bei CMD-Symptomen, schützt vor weiterer Zahnabrasion und erreicht in 7-10 Wochen eine physiologische Kondylenposition. Diese ist die Grundlage für die Wiederherstellung einer gesunden Kaufunktion.