Kostenerstattung durch Krankenversicherungen

Welche Kosten erstatten gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen?

Kostenerstattung von Zahnersatz, Implantaten und Kiefergelenkbehandlung

Bei der Kostenerstattung von zahnmedizinischen Leistungen, wie Zahnersatz, Zahnimplantate oder Kiefergelenkbehandlung/CMD-Diagnostik gibt es Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen.
Grundlage jeder Kostenübernahme ist jeweils der Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes, der bei den Versicherungen eingereicht wird.

Keine Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen bei Kiefergelenkbehandlung und CMD-Diagnostik in der Zahnarztpraxis.
Keine Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen bei Kiefergelenkbehandlung und CMD-Diagnostik in der Zahnarztpraxis.
Bildquelle: ©GZFA

 

Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten der Zahnbehandlung nach einer Festzuschuss-Regelung und dem Grundsatz „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“.
Für jede Art der Behandlung mit Zahnersatz, d.h. auch für Implantat-Prothetik ist eine Regelversorgung mit einem bestimmten Festbetrag vorgesehen. Unabhängig von der geplanten Versorgungslösung wird dem Patienten also immer der gleiche Festzuschuss erstattet, der grundsätzlich 50 % der Kosten für die Regelversorgung beträgt.

Nur in besonderen Härtefällen, wenn der Nachweis darüber von den Krankenkassen anerkannt wird, kann sich der Festzuschuss auf 100% erhöhen.
Auch das regelmäßige Führen von Bonusheften, die regelmäßige Kontrolltermine beim Zahnarzt dokumentieren, kann den Festzuschuss erhöhen: Bei einem lückenlosen Nachweis von mindestens 5 Jahren erhöht er sich um 20%, beim Nachweis über mindestens 10 Jahre sogar um 30%.

Implantat-Prothetik: Keramikbrücke auf zwei Zahnimplantaten.
Implantat-Prothetik: Keramikbrücke auf zwei Zahnimplantaten.
Bildquelle: ©Nobel Biocare Services AG

 

Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen

Grundsätzlich ist eine Versorgung mit Zahnersatz und Implantaten im Leistungskatalog privater Krankenversicherungen enthalten. Allerdings muss dabei die Vielzahl von individuellen Tarifen berücksichtigt werden, die letztendlich über die Höhe der Erstattung entscheiden.
 

Kostenerstattung für aufwändige zahnärztliche Leistungen

Um sich über die Festzuschüsse hinaus, hochwertige und aufwändige zahnärztliche Versorgungen leisten zu können, sollten frühzeitig  Zahnzusatzversicherungen abgeschlossen werden. Insbesondere dann, wenn eine funktionsdiagnostische Schienentherapie, wie z.B. mit der DROS®-Schiene, erforderlich wird, um Funktionsstörungen im Kausystem („falscher Biss“) zu behandeln. Denn diese Leistungen gehören nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen.

DROS®-Schienentherapiekonzept: Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen.
DROS®-Schienentherapiekonzept: Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen.
Bildquelle: ©GZFA

 

Eine spezielle Zahnzusatzversicherung leistet auch für funktionsdiagnostische und funktionstherapeutische Maßnahmen, wie Kiefergelenkbehandlung, Funktionsanalyse sowie das DROS®-Schienentherapiekonzept, dessen Erfolg in zahlreichen Erfahrungsberichten von Patienten dokumentiert ist.

Detaillierte Informationen zur Kostenübernahme von Implantaten und Zahnersatz erfahren Sie bei Ihrem zahnärztlichen Implantat-Spezialisten und bei Ihrer Krankenversicherung.

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