Kosten für Kieferorthopädie
Wie viel kostet die kieferorthopädische Behandlung?
Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen nur teilweise, viele Maßnahmen müssen privat geleistet werden.
Für Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen werden die Kosten im Allgemeinen nur bis zum 18. Lebensjahr erstattet, da in diesem Zeitraum das Knochenwachstum des Kiefers noch nicht abgeschlossen ist und eine Behandlung daher den größten Erfolg erzielt. Nur sehr schwere Zahn- und Kieferfehlstellungen, die etwa nur durch eine Operation behoben werden können, werden bezahlt.
Auch die Kosten für die Zahnregulierung bei Erwachsenen ist privat zu leisten, da zwar in nahezu jedem Alter noch kieferorthopädische Maßnahmen möglich sind, jedoch weniger effektiv, langwieriger und kostenaufwändiger sind.
Auch diagnostische Methoden wie eine Funktionsanalyse, die Zahnärzte und Kieferorthopäden zu Befunderhebung, Behandlung und Therapiekontrolle einsetzen, sind in aller Regel keine Kassenleistungen. In vielen Fällen sind jedoch gerade solche Maßnahmen unerlässlich für eine funktionelle Kieferorthopädie, bei der es darum geht, den richtigen Biss wieder herzustellen. Dies bedeutet: Die korrekte Zahn- und Kieferstellung kann nur in Abhängigkeit von der physiologischen Kiefergelenkposition ermittelt werden. Gelingt dies nicht, können Fehlfunktionen im Kausystem durch zahnärztliche oder kieferorthopädische Maßnahmen sogar erst ausgelöst werden, was vielfältige Beschwerden, sog. CMD-Symptome nach sich ziehen kann.
Der Schweregrad der Zahnfehlstellung ist entscheidend für die Kostenerstattung
Die Erstattung der Kosten für Kieferorthopädie erfolgt nur unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen. Entscheidend ist dabei der Schweregrad der Fehlstellung, den der Kieferorthopäde oder die Kieferorthopädin in ihrer Praxis bei der ersten Untersuchung des Patienten feststellt und dokumentiert. Von insgesamt 5 Stufen - von leicht bis sehr schwer - werden notwendige Behandlungen nur für die Stufen 3-5 von den Krankenkassen bezahlt, die Stufen 1 und 2 sind zu geringfügig, um kieferorthopädische Korrekturmaßnahmen zu bezahlen.
Ist der Schweregrad der Zahnfehlstellung ermittelt, erstellt der Kieferorthopäde einen Heil- und Kostenplan, der alle notwendigen kieferorthopädischen Maßnahmen aufführt. Dieser Plan wird anschließend bei der jeweiligen Krankenversicherung zur Prüfung eingereicht. Wird der Heil- und Kostenplan genehmigt, werden 80% der Kosten sofort erstattet. Um einen Anreiz zur aktiven Mitarbeit zu schaffen, müssen 20% der Kosten vom Patienten vorerst selbst übernommen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung erhält er den Eigenanteil wieder von der Krankenkasse zurück.
Wie viel kosten Zahnspangen?
Für einen großen Teil der Zahnfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen dienen Zahnspangen als Standardlösung zur Regulierung. Die Krankenkassen bezahlen auch hier nur diejenigen Varianten, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind.
Herausnehmbare Zahnspangen sind deutlich günstiger als festsitzende Zahnspangen oder die unsichtbare Invisalign - Methode; Brackets aus Edelstahl sind zwar unästhetischer aber kostengünstiger als Brackets aus Kunststoff oder Keramik.
Wie sinnvoll sind Zahnzusatzversicherungen für Kieferorthopädie?
Für Patienten, die teils hohe Kosten für Kieferorthopädie nicht selbst bezahlen möchten, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Maßnahmen empfehlenswert.
Einen guten Leistungsvergleich von Zahnzusatzversicherungen für Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen bietet das Portal TEST-Zahnzusatzversicherungen.
Wichtig: Eine Zahnzusatzversicherung muss bereits vor der kieferorthopädischen Diagnose abgeschlossen sein!
Was bringen kieferorthopädische Behandlungen für die Zahngesundheit?
Eine 2018 von Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Meta-Studie, durchgeführt vom IGES Institut Berlin, kam zu keinem eindeutigen Ergebnis über den Nutzen von Kieferorthopädie für die Zahngesundheit. So konnte für einen Rückgang von entzündlichen Erkrankungen, wie Karies oder Parodontose, z.B. durch Zahnspangen, kein klarer Nachweis gefunden werden.
Erfolge sind jedoch eindeutig belegt bei der Korrektur von falsch stehenden Zähnen, Störungen der Gebissentwicklung und für die allgemeine Lebensqualität der Patienten.
Fazit: Da die Studienlage bisher nicht ausreichend ist, muss weitere Forschung betrieben werden, um die Notwendigkeit von kieferorthopädischen Maßnahmen eindeutig belegen zu können. Im Sinne der Patienten und Krankenkassen von enormer Bedeutung, geht es doch um beträchtliche Kosten für Kieferorthopädie.