Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche

Kassenleistungen für kieferorthopädischen Maßnahmen und Kosten

Wie Sie mit einer Zahnzusatzversicherung hohe Kosten für Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen absichern

Eine Zahnzusatzversicherung ist für Eltern sinnvoll, die sich gegen hohe Zahnarztkosten für ihre Kinder in der Zukunft absichern wollen. Allerdings sollten sie den richtigen Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht versäumen, wenn sie dies vor dem Hintergrund einer Zahnspange sehen, denn sobald beim Zahnarzt eine Einstufung in eine sogenannte Kieferorthopädische Funktionsgruppe (KIG) vorgenommen wurde, ist es zu spät.
 

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Zahnzusatzversicherung für Jugendliche für festsitzende Zahnspangen: Brackets aus Keramik.
Zahnzusatzversicherung für Jugendliche für festsitzende Zahnspangen: Brackets aus Keramik.
Bildquelle: GZFA
 

Welche Vorteile hat eine Zahnzusatzversicherung für Kinder und auf was sollten Sie achten?

Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, für welche Zahnarzt- und Kieferorthopädie-Behandlungen die gesetzliche Krankenkasse bei Kindern und Jugendlichen aufkommt und welche Zahnzusatzversicherungen Kieferorthopädie (inklusive diverser Wahlleistungen) für Kinder in ihre Leistungen einschließen. Damit können Eltern die Kosten und Risiken abschätzen. Der Vergleich der Zahnzusatzversicherungen lohnt sich auf jeden Fall, denn es gibt auch Versicherungsgesellschaften, die einen Tarif ausschließlich für Zahnspangen anbieten.

Weitere positive Aspekte einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sind - im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse - umfangreichere Prophylaxemaßnahmen und höherwertigere Versorgung mit Zahnersatz bzw. Zahnfüllungen. Darüber hinaus bieten Zahnzusatzversicherungen eine bessere Absicherung bei einem Zahn- oder Sportunfall, wovon schätzungsweise ca. ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr betroffen sind. Als Folge dessen muss möglicherweise ein Zahnimplantat eingesetzt werden, was hohe Zahnersatz-Kosten verursachen kann.
 

Wann sollte eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abgeschlossen werden?

Wenn verantwortungsbewusste Eltern eine Zahnzusatzversicherung für ihr Kind abschließen, steht die Entscheidung oft im Zusammenhang mit einer zahnmedizinischen Apparatur (Zahnspange), was auch der häufigste Risikofaktor ist. Schätzungsweise tragen bis zur Hälfte aller Kinder und Jugendlichen eines Jahrgangs eine Zahnspange.

Zu beachten ist jedoch unbedingt, dass der Abschluss der Zahnzusatzversicherung unbedingt VOR dem Zeitpunkt erfolgen sollte, zu dem der Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine zu korrigierende Fehlstellung feststellt. Das kann bereits - außer es handelt sich um angeborene Fehlstellungen wie z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte - zwischen dem dritten und fünften Lebensjahr mit dem Milchgebiss sein, selbst wenn die Kieferorthopädie-Behandlung normalerweise im Alter zwischen 8 und 13 Jahren beginnt.

Es gibt nur wenige Zahnzusatzversicherungs-Tarife, die Sofort-Versorgung ohne Gesundheitsfragen und Wartezeit anbieten. Die Prämien können jedoch vergleichsweise teuer sein. Manche hiervon übernehmen für KFO nur 50 % bis 70 % der anfallenden Kosten oder die Kostenübernahme ist auf eine bestimmte Summe begrenzt, zumindest in den ersten zwei bis vier Jahren.
 

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Kinder?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zum einen prophylaktische Basis-Leistungen und zum anderen alles, was unter eine medizinisch notwendige Regelversorgung fällt.

Zu den zahnärztlichen Vorsorge-Maßnahmen gehören pro Kalenderhalbjahr ein Beratungsgespräch und die Erhebung des Mundhygienestatus, ebenfalls kalenderhalbjährlich die Fluoridierung der Zähne mit Gel oder Lack (bzw. vierteljährlich bei hohem Karies-Risiko) und die Fissurenversiegelung für die Backenzähe 6 und 7. Außerdem gehören zur Regelversorgung das Entfernen von harten Zahnbelägen, Kunststofffüllungen im Frontzahnbereich und Zahnersatz (z. B. Kinderkrone).

Bei den kieferorthopädischen Maßnahmen kommt es darauf an, in welche Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) das Kind eingestuft wird. Bei unter 18-Jährigen werden die Kosten der Regelversorgung von der Krankenkasse nur übernommen, wenn die erheblichen Zahn- und Kieferfehlstellungen das Beißen, Kauen, Sprechen oder Atmen behindern. Dabei werden die Fehlstellungen der Kiefer und Zähne in KIG 1 bis 5 unterteilt. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Regelversorgung für KIG 3, KIG 4 und KIG 5. Je höher die KIG, desto notwendiger ist die kieferorthopädische Behandlung durch einen Fachzahnarzt.
 

Welche Fehlstellungen werden welchen kieferorthopädischen Funktionsgruppen zugeordnet und welche Kosten entstehen?

Sehr leichte Fehlstellungen wie offener oder tiefer Biss oder Engstand der Zähne gehören zu der KIG 1. Leichte Fehlstellungen wie z. B. Kreuzbiss oder ein deutlich ausgeprägter Engstand der Zähne zählen zur KIG 2. Für die kieferorthopädische Korrektur der Zähne übernimmt die Krankenkasse keinen Anteil, auch wenn die Behandlung nicht nur aus ästhetischen Gründen Sinn machen würde. Bei Engständen oder Kreuzbiss ist auch an mögliche Langfristfolgen zu denken. So können Engstände beispielsweise schlechter gereinigt werden, so dass sich Bakterien dort leichter ansiedeln und Karies oder Parodontitis verursachen können. Darüber hinaus kann ein Kreuzbiss durch eine gestörte Okklusion Kiefergelenkstörungen auslösen.

Wenn sich Eltern, deren Kinder in KIG 1 oder KIG 2 eingestuft werden, trotzdem für eine Regulierung entscheiden, so kann die gesamte Kieferorthopädie-Maßnahme über die gesamte Behandlungszeit bis zu ca. 7.500,00 € kosten.

Zu den mittleren Fehlstellungen (KIG 3) gehören u. a. beidseitiger Kreuzbiss, starker tiefer Biss oder deutlicher Platzmangel. In die KIG 4 werden Durchbruchsstörungen und starke Fehlstellungen wie Zahnunterzahl oder deutlicher seitlicher Vorbeibiss der Zahnreihen eingestuft. Zur KIG 5 gehören auch angeborene Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder offener Biss mit deutlichem Abstand zwischen den Zahnkanten.

Für die medizinisch notwendige Regelversorgung der KIG 3 bis KIG 5 kommt die gesetzliche Krankenkasse auf. Aber Achtung: Mehrkosten verursachende Sonderleistungen wie z. B. Funktionsanalyse, innenliegende und transparente Zahnspangen, Mini-Brackets für verkürzte Behandlungszeit und leichtere Reinigung und sogenannte Retainer (Zahnstabilisatoren) werden nicht automatisch mit von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sondern die Eltern bezahlen für die höherwertige Versorgung aus eigener Tasche. Hier kommen durchaus zwischen 500,00 € und 2.500,00 € zusammen.

Darüber hinaus zahlt die gesetzliche Krankenkasse 20 % der Regelversorgung erst nach Abschluss der Zahn- und Kieferregulierung zurück. Das bedeutet für die Eltern, für diesen Betrag in Vorleistung zu treten. Es soll den Anreiz zum disziplinierten Durchhalten und zum Abschließen der Behandlung dienen.
 

Leistungen der GKV für Kieferorthopädie bei Kindern im direkten Vergleich zu Zahnzusatzversicherungen im Überblick

Funktionsgruppe und Wahlleistungen GKV Zahnzusatzversicherung
KIG 1 und KIG 2 Keine Kostenübernahme Bis 100 % (je nach Tarif)
KIG 3 bis 5 80 % der Regelversorgung
20 % nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung

Kostenübernahme nur bis zum 18. Lebensjahr
Bis 100 % über die Regelversorgung hinausgehende Kosten und Eltern brauchen nicht mit 20 % in Vorleistung treten
Bis zum 21. Lebensjahr (je nach Tarif)
Kieferorthopädische Funktionsanalyse Keine Kostenübernahme Bis 100 % (je nach Tarif)
Invisalign-Therapie
(unsichtbare Zahnspange)
Keine Kostenübernahme Bis 100 % (je nach Tarif)
Innenliegende Zahnspange
(Lingualtechnik)
Keine Kostenübernahme Bis 100 % (je nach Tarif)
Miniatur-Brackets
(Speed Brackets)
Keine Kostenübernahme Bis 100 % (je nach Tarif)
Biokompatible Materialien
(Keramik- und Kunststoff-Brackets)
Keine Kostenübernahme Bis 100 % (je nach Tarif)
Zahnstabilisator
(Retainer)
Keine Kostenübernahme Bis 100 % (je nach Tarif)
Farblose Bögen Keine Kostenübernahme Bis 100 % (je nach Tarif)
Nichtveranlagung von Zähnen Regelversorgung Bis 100 % für Implantate (je nach Tarif)

 
Fazit:
Erfahrungsgemäß sind langwierige kieferorthopädische Maßnahmen teuer, weil empfehlenswerte Wahlleistungen auch in KIG 3 bis KIG 5 von den Eltern selbst übernommen werden müssen. Für Eltern, die sich sicher und vollumfänglich gegen hohe kieferorthopädische Behandlungskosten für ihr Kind schützen möchten, ist es ratsam, eine Zahnzusatzversicherung bereits abzuschließen, wenn ihr Kind erst ca. drei Jahre alt ist.

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