Geschädigter Nerv bei Implantation kostet Behandler 5.000 Euro

24. Februar 2014
Rechtssprechung

Geschädigter Nerv bei Implantation kostet Behandler 5.000 Euro


Trägt ein Patient, bedingt durch eine fehlerhafte Implantatbehandlung, dauerhaft gesundheitlichen Schäden davon, kann er gemäß eines aktuellen Urteils des OLG Koblenz den behandelnden Zahnarzt zur Rechenschaft ziehen und Schmerzensgeld verlangen.

Zahnarzt implantiert zu großes Implantat

In dem konkreten Fall verursachte der Behandler eine nervliche Schädigung des Kiefers während der Implantatversorgung. Er setzte ein zu großes Implantat ein, welches die Beeinträchtigung des Nervenkanals nach sich zog. Das zuständige Oberlandesgericht sprach dem zu Schaden gekommenen Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu (Az. 5 U 1202/13).

 

Dieser Artikel wurde verfasst von:

Katja Kupfer

 

In der 3D-Ansicht von NobelClinician können die Zahnimplantate im Kiefer dargestellt und der Kanalausgang für die Prothetik visualisiert werden. © Nobel Biocare

In der 3D-Ansicht von NobelClinician können die Zahnimplantate im Kiefer dargestellt und der Kanalausgang für die Prothetik visualisiert werden.
Bildquelle: ©Nobel Biocare Services AG


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