Die DROS®-Therapie ist vor Gericht als Heilmethode anerkannt worden. Mehrere Sachverständigengutachten haben den Ansatz bestätigt, funktionstherapeutische Überlegungen bei jeder restaurativen Versorgung mit einzubeziehen.
- Landgericht Köln (AZ 23 O 253/07) - Rechtsanwältin Doris Mücke, Bad Homburg
- Amtsgericht München (AZ 121 C 22398/06) - Rechtsanwälte: Prof. Dr. Nauschütt und RA Marc Sperrer, München
Die Gutachten bringen klar zum Ausdruck, dass die DROS®-Schiene zu den seit langem bewährten Bissführungsschienen gehört, deren Einsatz eine anerkannte Behandlungsmethode von Bruxismus und CMD ist und die funktionelle Behandlung über harte Aufbissplatten Teil der Schulmedizin ist.
Rechtsprechung: Die DROS®-Schienentherapie wurde vor Gericht als Heilmethode anerkannt.
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Anerkennung als diagnostischer Aufbissbehelf
Alle Aufbissbehelfe mit adjustierter Oberfläche, verfolgen ein therapeutisches Ziel. Sie dienen entweder zur Entspannung der Muskulatur oder werden im Zusammenhang mit der Neufestlegung einer therapeutischen Bisslage vor prothetischer Umstellung angewandt. Es ist festzustellen, dass es sich bei der DROS®-Schiene um eine Schiene nach Ziffer 701 der Gebührenordnung für Zahnärzte handelt. Innerhalb dieser Position gibt es verschiedene Therapiekonzepte, wobei das Konzept der DROS®-Schiene als Aufbiss-Schiene akzeptiert wird.
Die DROS®-Schiene gehört demnach ebenso wie andere Okklusionsschienen auch zu den grundsätzlich geeigneten Behandlungsmethoden für die Behandlung von Abrasionsgebissen, um hier eine harmonisierte Okklusion aus einer stabilen Gelenkposition zu erzielen und weitere Abrasionen der Zähne zu verhindern.
Damit handelt es sich bei ihrem Einsatz um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Die Behandlung mit der DROS®-Schiene lässt eine langfristige Wiederherstellung der Kaufunktion erwarten; denn die Schienentherapie schafft neuromuskuläre Entspannung und damit meist schon Beschwerdefreiheit bei CMD-Symptomatik, schützt vor weiterer Zahnabrasion und erreicht in 7-10 Wochen eine physiologische Kondylenposition. Diese ist die Grundlage für die Wiederherstellung der Kaufunktion.
Darüber hinaus sollte für eine Erstattung allein der Behandlungserfolg ausschlaggebend sein, der mit der DROS®-Therapie nachhaltig erzielt wird und bereits in zahlreichen Patientenfällen dokumentiert ist.
Die Entscheidung für den Einsatz unterliegt der therapeutischen Freiheit des behandelnden Zahnarztes.