Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz und Implantate

Ablauf und Kosten von Behandlungen mit Zahnersatz und Zahnimplantaten

Wie Sie mit einer Zahnzusatzversicherung hohe Kosten für Zahnersatz absichern

Lebensqualität beginnt mit schönen und natürlich aussehenden Zähnen. Deshalb wollen immer mehr Menschen in jedem Alter hochwertigen Zahnersatz oder ein Zahnimplantat tragen, welche Funktion und Ästhetik perfekt miteinander verbinden und keinerlei Einschränkungen beim Essen und Sprechen verursachen.

Über die medizinische Grundversorgung hinausgehender hochwertiger Zahnersatz wie z. B. Implantate, Inlays, Onlays, Kronen, Veneers oder Marylandbrücken sind für den Patienten kostenintensiv, weil sich die gesetzliche Krankenkasse nur mit einem Festzuschuss beteiligt. Eine Zahnzusatzversicherung kann den Patienten vor hohen Eigenleistungen bei hochwertigem Zahnersatz schützen. Gute Zahnzusatzversicherungen decken zwischen 70 % und 100 % der Eigenkosten der Patienten ab.
 

Hier die besten Zahnzusatzversicherungen für Zahnersatz und Implantate vergleichen

 

Hohe Kosten für Zahnersatz auf Implantaten mit einer Zahnzusatzversicherung absichern.
Hohe Kosten für Zahnersatz auf Implantaten mit einer Zahnzusatzversicherung absichern.
Bildquelle: ©GZFA
 

Es lohnt sich deshalb, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die in ihren Tarifen Zahnersatz und Implantatversorgung einschließt. Aber nicht nur diese Aspekte sollte die Zahnzusatzversicherung beinhalten, sondern es sollten auch Leistungen unter anderem für biokompatible Materialien, Funktionsanalyse, moderne Diagnostik und Planungsmethoden eingeschlossen sein. Damit hat der Patient den Vorteil, dass innovative Untersuchungsmethoden angewendet werden können, Zahnbehandlungen für Zahnersatz schonend durchgeführt werden und die Zahnimplantation computergestützt im Voraus geplant werden kann, um das Ergebnis vor der Behandlung sichtbar zu machen. In modernen Zahnarztpraxen kommen hierfür z. B. 3D-Röntgentechnik (digitale Volumentomographie), Laserbehandlungen, OP-Mikroskop und Bohrschablonen zum Einsatz.
 

Was kosten Zahnersatz und Zahnimplantate und welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Eine allgemeingültige Aussage, welche Zahnersatz-Kosten bzw. Zahnimplantat-Kosten bei über die Grundversorgung hinausgehendem Zahnersatz auf den Patienten zukommen, lässt sich nicht machen. Wie teuer die zahnärztliche oder implantologische Behandlung letztendlich wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann aufgrund der anatomischen Voraussetzungen stark voneinander abweichen. Entscheidend sind das zahnärztliche Honorar für Diagnostik und Behandlung und die Kosten für das zahntechnische Meisterlabor, aber auch welche Materialien für z. B. Inlays, Kronen, Brücken oder künstliche Zahnwurzeln verwendet werden. Die Regelversorgung (außer bei Kindern, Jugendlichen und Schwangeren) sieht heute noch beispielsweise Amalgam für die Füllung von Backenzähnen als medizinisch ausreichend und zweckmäßig vor.

Test-Zahnzusatzversicherung
Bildquelle: ©Test-Zahnzusatzversicherung
 

Um ein paar Kostenbeispiele aus der Praxis zu nennen: Eine einfache Krone kostet ca. 600,00 €, wovon die gesetzliche Krankenkasse die Hälfte als Festkostenzuschuss übernimmt. Wer eine Krone aus Gold oder biokompatibler Vollkeramik möchte, muss mit ca. 1.000,00 € – 1.200,00 € rechnen und hat damit einen Eigenanteil von 700,00 € bis 900,00 €, weil der Zuschuss der Krankenkasse gleichbleibt.

Bei hochwertigen und ästhetisch schönen Inlays wird es für den Patienten prozentual noch teurer. Die Kosten für ein Inlay können bis zu 700,00 € betragen. Davon zahlt die gesetzliche Krankenkasse ca. 50,00 €. Das ist der Betrag, den sie für eine Amalgamfüllung übernehmen würde, mehr leistet sie nicht.

Implantate schlagen mit besonders hohen Kosten für den Patienten zu Buche. Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten für ein einzelnes Zahnimplantat (Seitenzahn oder Frontzahn) auf ca. 2.000 bis 3.500 €, wobei sie individuell noch höher sein können. Die künstlichen Zahnwurzeln und auch vorherige Untersuchungen oder Planungen mit hochmodernen Instrumenten oder Computerprogrammen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Ausschließlich für Zahnersatz, der auf einem Implantat befestigt wird, gibt es einen Festzuschuss für die Regelversorgung, die - laut Kasse - eine zweckmäßige und ausreichende Grundversorgung darstellt. Dieser Zuschuss deckt allerdings nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten für Implantate ab. Unerheblich ist damit, für welchen Zahnersatz sich der Patient entscheidet, der Festzuschuss der Krankenkasse bleibt immer gleich.

Jeder Zahnarzt oder Implantologe berät umfassend über möglichen Zahnersatz und erstellt vor der Zahnbehandlung oder Implantation auf Basis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) einen Heil- und Kostenplan. Hiermit wird Kostentransparenz für den Patienten geschaffen, der daraus seinen Eigenanteil herauslesen kann. Der Heil- und Kostenplan muss bei der Krankenkasse vor der Behandlung eingereicht werden, damit diese den befundbezogenen Festzuschuss genehmigt.

Der hohe Eigenanteil für Zahnersatz und Implantate kann mit Hilfe einer Zahnzusatzversicherung teilweise oder ganz vermieden werden.
 

Hierauf sollten Sie als gesetzlich Versicherter achten, wenn Sie durch eine Zahnzusatzversicherung hohe Eigenanteile für Zahnersatz und Implantate reduzieren wollen

Gesetzlich versicherte Patienten können sich mit einer Zahnzusatzversicherung vor hohen Zuzahlungen für Zahnersatz und Implantatbehandlungen schützen und den Eigenanteil erheblich bis komplett reduzieren. Manche Versicherungen bieten in ihren Tarifen eine Kostenübernahme zwischen 70 % und 100 % an. Vor dem Abschluss empfiehlt sich jedoch ein Tarifcheck, denn Zahnersatz, Zahnimplantate und modernste Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind nicht automatisch in jedem Tarif eingeschlossen. Ein Vergleich der Anbieter für Zahnzusatzversicherungen lohnt sich auf jeden Fall.

Wichtig für manche Patienten ist auch die Frage, welche Narkose von der Zahnzusatzversicherung übernommen wird. Bei größeren Eingriffen wie Implantieren ist es für manche beruhigend, eine Vollnarkose in Zahnarztpraxis wählen zu können.

Vorsicht ist bei Tarifen geboten, welche „Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse verdoppeln“ oder „im gleichen Umfang bezahlen“, denn dann übernimmt die Zahnzusatzversicherung nur, wenn auch die Krankenkasse etwas bezahlt.  z. B. sollte die Kostenübernahme für Implantate im Tarif explizit als Leistung ausgewiesen sein. Dies gilt aber auch für begleitende Leistungen wie z. B. Röntgenaufnahmen mittels digitaler Volumentomographie (DVT), Funktionsanalyse oder Knochenaufbaumaßnahmen, sofern diese vor der Implantation notwendig sind.

Weiterhin sollten Versicherungsnehmer darauf achten, ob die Anzahl der Implantate pro Kiefer begrenzt ist, die Summe pro Implantat als Basis genommen wird oder alle Behandlungskosten inklusive Zahnersatz auf einen Höchstbetrag pro Jahr gedeckelt sind. Bei Versicherungen ohne Wartezeit kommt häufig eine Staffelung der Höchstbeträge über mehrere Jahre hinweg dazu. Manchmal macht es sogar Sinn, noch im Dezember eine Zahnersatzversicherung abzuschließen, wenn die Tarifleistungen kalenderjährlich gestaffelt sind, also bereits im zweiten Monat (Januar des Folgejahres) die höheren Leistungen des zweiten Jahres verfügbar sind.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass bereits begonnene Behandlungen (bzw. für die bereits ein Heil- und Kostenplan vorliegt) von der Versicherung ausgeschlossen sind. Das kann auch passieren, sofern in der Krankenakte bereits ein Vermerk des Zahnarztes eingetragen wurde. Im Zweifelsfall sollte dies mit dem behandelnden Zahnarzt vorab geklärt werden.
 

Was tun bei bereits fehlenden Zähnen?

Die meisten Versicherer stellen vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen, die wahrheitsgemäß beantwortet werden sollten. Wenn falsche Angaben gemacht werden, kann im schlimmsten Fall der Versicherungsschutz verloren gehen. Manche Zahnzusatzversicherungen erlauben ein bis vier fehlende Zähne. Andere Versicherer schließen Leistungen für Zähne, die bereits vor dem Vertragsabschluss fehlen, ganz aus oder erheben Risikozuschläge. Deshalb sollte der Versicherungsnehmer vor dem Abschluss entscheiden, ob fehlende Zähne mitversichert werden sollen oder nicht und diese Angabe bei der Tarifauswahl beim Zahnzusatzversicherungs-Vergleich berücksichtigen.
 

Kann jeder Zahn durch ein Zahnimplantat ersetzt werden?

Voraussetzung für das Einsetzen einer künstlichen Zahnwurzel ist ausreichendes Knochenvolumen im Kiefer. Ist dies der Fall, kann normalerweise überall im Gebiss ein Zahnimplantat eingepflanzt werden. Sofern bereits seit langem eine Zahnlücke bestand oder eine Prothese oder Brücke getragen wurde, kann es sein, dass sich der Kieferknochen zurückgebildet hat. Vor der Implantation muss dieser wieder aufgebaut werden, wofür es unterschiedliche Methoden gibt.

Ob eventuell ein Mini-Implantat oder ein sofort belastbares Implantatsystem in Frage kommt, ist erst nach einer genauen Diagnose vom Zahnarzt oder Implantologen zu beurteilen.
 

Wie läuft eine Zahnimplantation ab?

Nach umfangreichen Voruntersuchungen, möglicherweise auch nach einer Funktionsanalyse, wird unter lokaler Anästhesie das Zahnfleisch an der Stelle geöffnet, an welcher die künstliche Zahnwurzel in den Kiefer eingesetzt werden soll. Der Knochen wird damit vom Implantologen freigelegt und angebohrt, um die sogenannte Implantatschraube, die meist aus Titan oder Keramik besteht, einzusetzen. Häufig kann minimal-invasiv operiert werden, was sehr schonend für den Patienten ist.

Moderne 3D-Implantologie schafft die optimalen Voraussetzungen für eine langfristig erfolgreiche Implantatbehandlung. Besonderes Augenmerk wird auf die Behandlungsplanung gelegt: Länge, Tiefe, Bohrwinkel - und damit die optimale Position der Zahnimplantate - werden mittels Software bereits im Vorfeld ermittelt. Das Ergebnis ist schon im Voraus ersichtlich. In manchen Fällen werden Bohrschablonen angefertigt, die noch mehr Sicherheit beim operativen Eingriff bieten.

Nach dem Eindrehen der künstlichen Zahnwurzel in den Kiefer wird vom behandelnden Zahnarzt eine Deckschraube montiert und die Wundnaht verschlossen. Während der Einheilphase von mehreren Wochen bis einigen Monaten trägt der Patient provisorischen Zahnersatz. Danach wird das Langzeitprovisorium durch die geplante Implantat-Prothetik ersetzt.

Einzelne Zahnimplantate werden zum Lückenschluss für verloren gegangene natürliche Zähne verwendet. In der modernen Implantologie können dank digitaler innovativer Methoden und Materialien aber auch komplett zahnlose Kiefer versorgt werden. Hierunter fällt z. B. das von der Schweizer Firma Nobel Biocare entwickelte All-on-4®-Behandlungskonzept, bei dem nur vier Implantate pro Kiefer nötig sind. Das Besondere daran ist außerdem, dass diese normalerweise sofort belastet werden können.
 

Welche Vorteile haben Zahnimplantate?

Zahnimplantate – ob Einzelimplantate zum Lückenschluss oder ein Implantatkonzept für komplett zahnlose Kiefer – ersetzen die natürlichen Zähne nicht nur in ihrer Funktion, sondern sie sind ästhetisch sehr ansprechend. Zahnimplantate ermöglichen uneingeschränktes Essen, Lachen, Kauen und Sprechen. Zahnimplantate schenken Sicherheit in jeder Lebenssituation und tragen zu erhöhter Lebensqualität bei. Der festsitzende Zahnersatz ist sehr robust und langlebig und bleibt oft ein Leben lang im Mund. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Nachbarzähne vollständig erhalten bleiben, da diese nicht beschliffen werden müssen.

Darüber hinaus verhindern künstliche Zahnwurzeln den Kieferknochenabbau, da der Knochen auf natürliche Weise belastet wird. Das trägt langfristig zum Erhalt der Gesichtszüge bei.

Herausnehmbare Voll- oder Teilprothesen hingegen sind für den Träger häufig unkomfortabel, optisch weniger ansprechend, behindern beim Essen und Sprechen und können Kieferknochenabbau verursachen.

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