Grundgesetz und Gesundheitswesen

29. Mai 2009
Pressemeldung

Grundgesetz und Gesundheitswesen


Grundgesetz und Gesundheitswesen

Grundgesetz und Gesundheitswesen

Die Entwicklung unseres Gesundheitssystems in den letzten drei Jahrzehnten lässt fragen, ob dieses überhaupt noch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.

Artikel 1 Abs. (1) des Grundgesetzes garantiert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
In Realität wird aber die Würde des Patienten und Pflegebedürftigen sowie auch der Berufsgruppen der Versorgung mit Füßen getreten.
Es ist anzuzweifeln, dass die politischen Mandatsträger der Forderung nach Schutz und Achtung der Menschenwürde tatsächlich nachkommen. Vielmehr wird von ihnen doch geduldet, dass die Versorgung der Versicherten und Patienten zunehmend unter rein ökonomischen Faktoren erfolgt. Trotz hoher Beitragszahlungen müssen die gesetzlich Versicherten oft sehr lange auf einen Termin bei der ambulanten und stationären Versorgung warten. In Alten- und Pflegeheimen und bei der häuslichen Pflege ist die medizinische Versorgung nur noch eingeschränkt möglich. Die Budgetierungen im System mit der Steuerung der Vergütung durch Pauschalen reduziert die Qualität der Versorgung. Dies ist nicht mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde vereinbar.
Auch die Einhaltung von Artikel 2 Abs. (2) des Grundgesetzes ist zu hinterfragen:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ Die fortschreitende Ausrichtung des Sozialsystems in Deutschland nach Kostengesichtspunkten oder Produktivität-Prioritäten führt zur Unterwanderung dieses Artikels im Grundgesetz.
Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung erhalten nicht mehr die Versorgung, die ein Leben lebenswert macht, z.B. aufgrund der eingeschränkten Hilfsmittel-, Heilmittel- und Medikamentenversorgung. Die körperliche Unversehrtheit wird durch den Abbau der wohnortnahen Versorgung, die Budgetierung und die Androhung von Regressen der gesetzlichen Krankenversicherungen gegenüber den Medizinern eingeschränkt.
Die Freiheit der Person ist reduziert auf ein Bittsteller-Dasein.
Durch die ausufernde Bürokratie gekoppelt mit einem willkürlichen und nicht strukturell bedingten Kostendruck wird die Würde des Patienten und Pflegebedürftigen sowie seiner Angehörigen genauso wenig gewahrt, wie die Freiheit des Individuums Mensch.
Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten fordert die Ausgestaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung unter Berücksichtigung der Inhalte der beiden Artikel des Grundgesetzes.

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