Zahnästhetik in München: Beratung und Kosten

19. Februar 2021
Pressemeldung

Zahnästhetik in München: Beratung und Kosten


Zahnästhetik in jedem Lebensalter:
Was zahlt die Krankenkasse für schöne Zähne?
Bildquelle: ©GZFA

Zahnästhetik - Was zahlt die Krankenkasse für schöne Zähne?

Wer sich ein strahlend-schönes Lächeln wünscht, der wird sich beim Experten für Zahnästhetik in der Zahnarztpraxis München gut aufgehoben fühlen. Mit viel Erfahrung und unterstützt von modernster Diagnostik berät der Zahnarzt in München seine Patienten und Patientinnen über hochwertige Versorgungsmöglichkeiten mit Implantaten und festsitzendem Zahnersatz, aber auch wie man Zahnfehlstellungen in jedem Lebensalter korrigieren lassen kann oder das gesamt Gebiss wieder zum Strahlen bringt.
 

Zahnästhetik in jedem Lebensalter

Der erste Eindruck zählt und ist in vielen Lebenslagen entscheidend: Schöne und natürlich aussehende Zähne sind heute dank modernster ästhetischer Zahnmedizin in München in jedem Lebensalter möglich. Sie verhelfen zu einem strahlenden Lächeln und mehr Selbstbewusstsein, sie verleihen Attraktivität und ein jüngeres Aussehen, sie schenken echte Lebensqualität.
 

Team Zahnarzt / Zahntechniker als Basis für optimale ästhetische Ergebnisse

Um sehr gute ästhetische Resultate bei der Versorgung mit Zahnersatz zu erzielen, ist die enge Zusammenarbeit von Zahnärzten und Dentallabor entscheidend. Denn die Anfertigung von funktionell-ästhetischem Zahnersatz erfordert großes handwerkliches Können und genaue Kenntnisse des Zahntechnikers über Formen und Funktionen der Zähne sowie deren biomechanischen Gesetzmäßigkeiten im Kausystem.
Genauso wichtig sind das Fachwissen und die Beratung über leistungsfähige biokompatible Materialien, die keine Unverträglichkeiten auslösen und optimale ästhetische Ergebnisse gewährleisten können.

Die Zahnarztpraxis München arbeitet mit dem Münchner Meisterlabor - König & Weiß Dentaltechnik und seinen hochqualifizierten und engagierten Zahntechnikern zusammen, die mit großer Leidenschaft für die Zahnästhetik jede Versorgung zu einem Unikat handwerklicher Präzisionsarbeit machen. Begleitet wird jede ästhetische Arbeit mit ausführlicher Beratung über geeignete Materialien, individueller Zahnfarbenbestimmung sowie digitaler Vorher/Nachher-Fotos. Bei umfangreicheren Rekonstruktionen kann sich der Patient anhand eines Wachsmodells (funktionelles Wax-up) ein Bild über die spätere Versorgung machen und vorab mit dem Zahnarzt noch Einfluss auf die Gestaltung nehmen.

Zahnästhetik in München: Beratung und Kosten für optimale ästhetische Ergebnisse.
Zahnästhetik in München: Beratung und Kosten für optimale ästhetische Ergebnisse.
Bildquelle: ©GZFA
 

Welche Leistungen gehören zur Zahnästhetik?

Zur Zahnästhetik gehören unter anderem Bleaching, der Tausch von Amalgamfüllungen gegen hochwertige Komposite- oder Keramikfüllungen, Keramik-Inlays, Vollkeramikkronen, Veneers oder Non-Prep-Veneers zur Verblendung von Zahnverfärbungen oder zum Lückenschluss und die Korrektur von Zahnfehlstellungen durch kieferorthopädische Maßnahmen, die DROS®-Schienentherapie, Zahnimplantate oder sonstiger festsitzender Zahnersatz.
 

Kostenerstattung für zahnästhetische Leistungen?

Allerdings werden Zahnbehandlungen, die medizinisch nicht notwendig sind und aus rein ästhetischen Gründen durchgeführt werden, von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Die Krankenkasse kommt – von Ausnahmen abgesehen - lediglich für die Kosten auf, die im Zusammenhang mit einer Zahnerkrankung oder einem Zahnunfall stehen.

Zahnästhetische Maßnahmen, die ausschließlich aufgrund der Optik und auf Wunsch des Patienten oder der Patientin vorgenommen werden, stellt der Zahnarzt direkt in Rechnung. Das zahnärztliche Honorar und die sich aus der Behandlung ergebenden Nebenkosten werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet.
Der Patient ist reiner Selbstzahler.

Bei diversen Leistungen wie z. B. bei Füllungen und Zahnersatz können die gesetzlich versicherten Patienten gegen eigene Zuzahlung eine ästhetisch ansprechendere Versorgung wählen. Die Krankenkasse beteiligt sich mit den Kosten, die sie für die Regelversorgung übernehmen würde. Dazu gehören auch heute noch lediglich Amalgam (außer bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren) und einfache Kunststofffüllungen.
 

Gute Beratung und Kostentransparenz - das A & O in der Zahnästhetik

Jeder Zahnbehandlung gehen selbstverständlich ein Anamnesegespräch und gründliche Beratung über geplante Maßnahmen oder Wunschbehandlungen des Patienten in der Zahnarztpraxis München voraus. Zu beachten ist dabei auch, dass nicht alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Hierunter fallen beispielsweise Laserbehandlungen. Auch die Kostenübernahme für DVT (digitale Volumentomografie) wird meist von der gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt, auch wenn sich die 3D-Diagnostik, vor allem im Zusammenhang mit Zahnimplantaten, immer mehr als das gängige Standardverfahren entwickelt. Diese Privatleistung ist trotzdem aus medizinischer Sicht empfehlenswert, da es sich zum einen um ein strahlungsarmes Verfahren handelt und zum anderen die Sicherheit für einen Eingriff (z. B. bei einer Implantation) erhöht.

Um dem Patienten die für eine Entscheidung notwendige Kostentransparenz zu geben, wird in der Zahnarztpraxis München immer ein detaillierter Heil- und Kostenplan erstellt. Aus diesem wird genau ersichtlich, welche Art der Zahnbehandlungen durchgeführt wird und welche Materialien verwendet werden - und welche Kosten hierfür im Detail entstehen. Offene Fragen hierzu erläutert der Zahnarzt oder die Zahnärztin selbstverständlich im Vorfeld.

Um zu klären, ob sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten beteiligt, sollte der Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Beginn der Behandlung eingereicht werden.
 

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine zusätzliche Absicherung, die im Normalfall Leistungen übernimmt, die durch die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt werden, sprich, wofür der Patient manchmal tief in die eigene Tasche greifen müsste. Dazu zählen – je nach gewähltem Tarif – auch zahnästhetische Behandlungen zur Höherversorgung.

Je nach Versicherungsgesellschaft und gewähltem Tarif deckt eine Zahnzusatzversicherung diverse Risiken und Eigenanteile bis zu 100 Prozent ab.

Dazu gehören unter anderem hochwertige Zahnfüllungen und Zahnersatz mit biokompatiblen Materialien, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik bei CMD, Endodontie zum Zahnerhalt, Parodontosebehandlung und Knochenaufbaumaßnahmen, DROS®-Schienentherapie und ästhetische Zahnbehandlungen wie z. B. mit künstlichen Zahnwurzeln bzw. Implantaten, Veneers oder Marylandbrücken.

Ebenfalls können prophylaktische Leistungen wie z. B. die professionelle Zahnreinigung oder ein Parodontose-Screening beim Zahnarzt abgesichert werden. Zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse gehört auch bei Diagnose und Therapie nur eine wirtschaftlich sinnvolle Grundversorgung, was auch darüberhinausgehende innovative Diagnostik- und Behandlungsmethoden und Laborkosten nicht abdeckt – und was sich als teuer erweisen kann.

Um sich gegen einen hohen Eigenanteil bei Behandlungen in der Zahnarztpraxis abzusichern, bietet sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in jungen Jahren an, da hier auch die Versicherungsprämien geringer ausfallen. Außerdem kann oft zunächst der Fokus auf Prophylaxe gelegt werden, um später den Tarif entsprechend auf Zahnästhetik anzupassen. Selbst Eltern können für ihre Kinder eine Zusatzversicherung für Kieferorthopädie abschließen.

Eine gute Beratung und ein Vergleich des Leistungsangebotes der einzelnen Versicherungsunternehmen ist jedoch Voraussetzung, um für sich selbst den passenden Tarif zu finden. Dabei werden Faktoren wie Alter und Zahnvorerkrankungen (z. B. Parodontose oder bereits vorhandene Kronen oder Implantate) berücksichtigt – aber auch die eigenen ästhetischen Vorstellungen sollten realistisch einbezogen werden.

Normalerweise gibt es zwischen dem Abschluss der Versicherung und der ersten Leistung eine Wartezeit von mehreren Monaten. Es gibt aber inzwischen Anbieter für Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit. Für bereits laufende, geplante oder angeratene Behandlungen werden normalerweise jedoch trotzdem keine Leistungen übernommen. Tarife können sich auch durch Höchstgrenzen bei einzelnen Zahnbehandlungen oder gestaffelten Leistungen über mehrere Jahre hinweg unterscheiden.


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