Wie viele Implantate dürfen es sein?

29. Oktober 2009
Implantologie, Pressemeldung

Wie viele Implantate dürfen es sein?


GZFA rät zu Heil- und Kostenplan mit stichhaltiger Begründung

Wie viele Implantate dürfen es sein?

Wie viele Implantate dürfen es sein?
Bildquelle: ©Nobel Biocare Services AG

München, 29.10.09 (gzfa) – Immer mehr Bürger interessieren sich für Zahnimplantate. Sie kommen dem natürlichen Zahn am nächsten und unterstützen ein vitales Lebensgefühl. Bislang hatten Privatversicherte gute Chancen auf weitreichende Erstattung. Seit einiger Zeit jedoch gerät die Anzahl der Implantate zum Streitpunkt. „Wir haben bis zu 40 Prozent mehr Fälle, in denen Versicherer die medizinische Notwendigkeit aller zu setzenden Implantate anzweifeln“, legt Marc Sperrer dar, Anwalt aus München und Mitglied im Netzwerk der Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik (GZFA). Ursache ist meist die unterschiedliche Bewertung der Kieferknochensubstanz an Ort und Stelle.

Implantate brauchen ausreichend Knochensubstanz, um sich fest zu verankern. Verschiedene bildgebende Verfahren sollen die nötigen Angaben dazu liefern. So geben computergestützte 3D-Verfahren Knochendichte, Kieferhöhle und Nervenverlauf äußerst präzise wieder. Zum Auslöser für Streit kann die Auswertung der Befunde werden: „Die kann ein Implantologe anders interpretieren als ein Versicherer“, so Sperrer. Am Ende findet sich der Patient in einem Gerichtsstreit wieder und muss befürchten, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Dann muss meist ein Sachverständigengutachten für die endgültige Klärung sorgen.

Ausweg Heil- und Kostenplan

Um grundlose Streitigkeiten zu vermeiden, sollte der Implantologe schon im Heil- und Kostenplan mit stichhaltigen Argumenten Stellung beziehen. Dazu gehören Angaben zu Dicke, Höhe und Festigkeit des Kieferknochens sowie zur Position im Zahnbogen. Zudem kann es sein, dass der Patient Kieferknacken oder Muskelschmerzen im Kopf- und Nackenbereich verspürt und möglicherweise unter Funktionsstörungen im Kausystem leidet. Eine individuell stimmige Funktion aber wirkt präventiv, daraus können Argumente für oder gegen einzelne Implantate sowie für eine Qualitätssteigerung der Versorgung insgesamt erwachsen.

Worauf es den Versicherern bislang ankommt

Die Versicherer orientieren sich in der Regel an den Grundsätzen der Konsensuskonferenz Implantologie. Hier einigen sich Berufsverbände und wissenschaftliche Fachgesellschaften auf medizinische Maßstäbe und Fortbildungsinhalte mit dem Ziel Qualitätssicherung. Ihre drei Indikationsklassen für die Regelversorgung hat die Konsensuskonferenz zuletzt 2002 neu beschrieben. Sie betreffen die Ausgangssituationen Einzelzahnersatz (Klasse I), reduzierter Restzahnbestand (Klasse II) mit dem Sonderfall Freiendsituation (Klasse II a) und den zahnlosen Kiefer (Klasse III). Ausschlaggebend für die Anzahl der Implantate ist zunächst die geplante Position im Kiefer mit ihrer Knochensituation und der zu erwartenden Beanspruchung. Auch ob die natürlichen Nachbarzähne behandlungsbedürftig oder gesund sind, fällt ins Gewicht. Zudem muss der Implantologe die Situation im Gegenkiefer für den zukünftigen Biss mit abgleichen. Die Versicherer beurteilen die Lage bislang mithilfe des Heil- und Kostenplans und fordern gegebenenfalls noch medizinische Befunde oder Röntgenaufnahmen nach.

Mehrere Sachverständigengutachten haben nun gezeigt, dass dieses Vorgehen zu wenig Spielraum lässt für den einzelnen Patienten mit seiner individuellen Kieferknochensubstanz: „Entscheidend ist, wie der Implantologe die Qualität des Kieferknochens beurteilt, wenn er ihn offen vor sich sieht. Im Zweifelsfall darf er entscheiden, noch weitere Implantate für eine zuverlässige Verankerung zu setzen“, führt Sperrer aus.

Die Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik (GZFA) mit Hauptsitz in München baut ein bundesweites interdisziplinäres Netzwerk mit Zahnärzten, Implantologen und anderen Fachärzten auf. Parallel betreibt sie unter www.gzfa.de ein Beratungsportal mit monatlich bis zu 75.000 Zugriffen. Hier informiert sie umfassend über Zahngesundheit. Spezielle DROS®-CMD-Praxen, benannt nach der patentierten DROS®-Schiene und der Cranio Mandibulären Dysfunktion, machen die Funktionstherapie zum Ausgangspunkt zahnmedizinischer Behandlung.

Mehr zur Kanzlei „Prof. Nauschütt & Collegen“ ist unter www.rae-nauschuett.de zu erfahren. Professor Dr. Jürgen Nauschütt und Marc Sperrer haben bereits 2008 erfolgreich einen Prozess für die DROS®-Therapie bestritten. Damit ist gerichtlich geklärt, dass es sich um eine anerkannte Heilmethode handelt, die zudem die Qualität der implantologischen Versorgung verbessert. Marc Sperrer engagiert sich in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins. 

Pressekontakt:

Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik GmbH (GZFA)
Franz Weiß, Geschäftsführer
Gollierstraße 70 D / IV
80339 München
Tel.: 089 / 58 98 80 90
Fax: 089 / 50 290 92
www.gzfa.de, info@gzfa.de

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