Wie Sie mit einer Zahnzusatzversicherung hohe Kosten für Kieferorthopädie absichern
Wer sich gegen hohe private Rechnungen für Kieferorthopädie absichern möchte, kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die kieferorthopädische Leistungen auch für Erwachsene in ihrem Tarif miteinschließt.
Wer an eine kieferorthopädische Behandlung denkt, verbindet dies häufig mit einer kieferorthopädischen Zahnspangen-Behandlung für Kinder und Jugendliche, die im Alter von ca. 8 bis 13 Jahren begonnen wird. Schätzungsweise ist die Hälfte der Kinder davon betroffen.
Zwischenzeitlich werden in der modernen Kieferorthopädie auch Therapien für Erwachsene durchgeführt, um Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers korrigieren zu lassen. Als besonders sanft, erfolgreich und diskret hat sich die Korrektur von Zahnfehlstellungen mit unsichtbaren Aligner-Schienen herausgestellt.
Um sich gegen hohe Kosten beim Kieferorthopäden abzusichern, ist es auch für Erwachsene sinnvoll, rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
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Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie: Ablauf und Kosten von kieferorthopädischen Behandlungen.
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Was ist zu beachten, wenn man als Erwachsener eine Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für KFO abschließen möchte?
Da die gesetzliche Krankenkasse keine Leistungen für Kieferorthopädie bei Erwachsenen bezahlt, interessieren sich immer mehr Patienten für eine Zahnzusatzversicherung, um sich gegen hohe Eigenkosten zu schützen. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann bis zu 100 % erstattet bekommen.
Aber Achtung: Bei Erwachsenen sind Fehlstellungen von Kiefer und Zähnen normalerweise bereits seit längerem bekannt und in der Krankenakte in der Kieferorthopädiepraxis dokumentiert. Bereits diese Tatsache ist für viele Versicherungsgesellschaften das Ausschlusskriterium für Leistungen der zahnmedizinischen Fachrichtung der Kieferorthopädie.
Allerdings gibt es Versicherungsgesellschaften, die Tarife zur Sofort-Versorgung ohne Wartezeiten und Gesundheitsfragen anbieten. Deshalb lohnt der Tarifvergleich in jedem Fall, selbst wenn manche Versicherungen für KFO nur eine Erstattung von 50 % bis 70 % anbieten oder Erstattungs-Höchstgrenzen in den ersten zwei bis fünf Jahren haben.
Da Tarife in sehr jungen Lebensjahren relativ kostengünstig sein können, lohnt sich der Plan, sehr frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die kieferorthopädische Leistungen zur Korrektur von Zahnfehlstellungen einschließt. Sofern bereits als Kind eine Zahnzusatzversicherung bestand, ist es bei manchen Versicherungsgebern möglich, diese Versicherungszeit mit anrechnen zu lassen, wenn der Vertrag im Erwachsenenalter weitergeführt werden soll.
Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für KFO?
Während die gesetzliche Krankenkasse für Kinder und Jugendliche unter bestimmten Bedingungen die medizinisch notwendige Grundversorgung übernimmt, bezahlt sie für Erwachsene keine Zuschüsse, außer es handelt sich um gravierende Anomalien des Kiefers. Selbst nach Unfällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für über 18-Jährige normalerweise keine Leistungen im kieferorthopädischen Bereich. Die Korrektur des Kiefers oder von Zahnfehlstellungen im Erwachsenenalter wird immer direkt mit dem Zahnarzt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet, was sehr kostenintensiv sein kann und sich auf mehrere Tausend Euro summieren kann. Individuell werden die Kosten im Heil- und Kostenplan ersichtlich, der vor der Behandlung vom Zahnarzt erstellt und dem Patienten genau erläutert wird.
Rund die Hälfte der Kinder und Jugendlichen haben Kiefer- und Zahnfehlstellungen. Diese werden bei Kindern in die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 unterteilt. Bei sehr leichten und leichten Fehlstellungen (KIG 1 und KIG 2) bezahlt die gesetzliche Kasse nichts. Bei KIG 3 bis 5 übernimmt sie die medizinisch notwendige Regelversorgung bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Allerdings müssen die Eltern für 20 % der Kosten in Vorleistung treten und bekommen erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung das Geld zurück, was aber Jahre dauern kann.
Wer für sein Kind, das in KIG 3 bis KIG 5 eingestuft wurde, eine höherwertige Behandlung mit diversen Wahlleistungen (z. B. Funktionsanalyse, Lingualtechnik oder Zahnstabilisatoren) wünscht, kann die Kosten mit einer rechtzeitig abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung bis zu 100 Prozent absichern. Eltern, deren Kinder in KIG 1 oder KIG 2 fallen, können die Fehlstellungen trotzdem korrigieren lassen und dies ebenfalls mit einer frühzeitig abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung abdecken. Empfehlenswert ist bereits das Alter von ca. drei Jahren.
Welche Ziele haben kieferorthopädische Behandlungen?
Kieferorthopädische Therapien haben das Ziel, den Biss von Ober- und Unterkiefer korrekt und harmonisch zu gestalten. Dadurch nutzen sich einzelne Stellen von betroffenen Zähnen weniger ab. Wenn die Okklusion stimmt, kommt es zu keinem Fehlbiss und zu keinen Fehlbelastungen von Kaumuskulatur und Kiefergelenken bzw. Kiefergelenkstörungen.
Eine Korrektur von Zahnfehlstellungen wird von Erwachsenen häufig nicht nur aus ästhetischen Gründen gewünscht, sondern die Folgen von falschem Biss können sich in Symptomen einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) äußern. Dazu gehören z. B. Kiefergelenkschmerzen, Kopfschmerzen, Rücken-, Nacken- und Schulterprobleme, Tinnitus, Schlafprobleme, einseitige Migräne, Schluckbeschweren etc. Oft arbeitet der Zahnarzt interdisziplinär mit Ärzten anderer Fachrichtungen (z. B. HNO, Orthopäde, Schmerztherapeut) zusammen, bis die wahre Ursache von diversen Schmerzen und unklaren (oft therapieresistenten) Beschwerden in einer Kiefergelenkstörung mittels einer Funktionsanalyse gefunden wird und eine entsprechende Kiefergelenkbehandlung eingeleitet werden kann.
Häufig macht sich die Fehlbelastung erst in reiferen Lebensjahren bemerkbar. Um Spätfolgen vorzubeugen, kann eine Korrektur von leichteren Fehlstellungen aus der KIG 1 und KIG 2 im Kindesalter sinnvoll sein, auch wenn die Krankenkasse es nicht als notwendig betrachtet. Aber auch im Erwachsenenalter ist es nicht zu spät für eine kieferorthopädische Behandlung.
Folgende Fehlstellungen der Zähne werden vom Kieferorthopäden häufig behandelt: Engstände, gekippte Zähne, Überbiss des Oberkiefers, Vorbiss des Unterkiefers, Kreuzbiss, offener Biss und Nicht-Veranlagung von Zähnen, aber auch Zahnfehlstellungen und Kieferveränderungen, die aufgrund eines Unfalls entstanden sind. Auch im Hinblick auf eine mögliche spätere Versorgung mit Zahnersatz und Zahnimplantaten macht eine kieferorthopädische Therapie Sinn, denn Zahnersatz kann besser und problemloser in das Gebiss integriert werden, wenn die Okklusion stimmt.
Wie Sie mit einer Zahnzusatzversicherung hohe Kosten für Kieferorthopädie (Alignern-Behandlung) absichern.
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Was versteht man unter Alignern und wie erfolgt die Behandlung bei Erwachsenen?
Zähne können nicht nur mit festsitzenden Zahnspangen oder Brackets begradigt werden, sondern in der Kieferorthopädie werden inzwischen auch herausnehmbare Kunststoff-Schienen aus transparentem Material verwendet, die als Aligner bezeichnet werden.
Dabei handelt es sich um ein Schienensystem mit mehreren unterschiedlichen Schienen, die nacheinander zum Einsatz kommen. Jeweils ein bis zwei Wochen und täglich 20 bis 22 Stunden wird eine Schiene verwendet. Nur zum Essen wird die Schiene herausgenommen.
Ob diese Behandlung in Frage kommt, wird zunächst mit dem Facharzt für Kieferorthopädie geklärt. Wenn die Fehlstellung durch transparente Aligner korrigiert werden kann, sind Röntgenaufnahmen und eine Abdrucknahme in der Zahnarztpraxis erforderlich, um mit innovativer 3D-Computertechnologie einen kompletten Behandlungsplan erstellen zu können.
Während die Schiene getragen wird, übt sie einen sanften Druck auf die Zähne aus. Dabei schiebt sie diese in die gewünschte Position. Ist die Position erreicht, übernimmt die nächste Schiene den nächsten Schritt der sanften Korrektur, wobei regelmäßige Termine in der kieferorthopädischen Praxis ratsam sind, um den Fortschritt zu kontrollieren.
Die Dauer der Aligner-Behandlung ist sehr verschieden und hängt von der Ausgangsposition der Fehlstellungen ab – und von der Disziplin des Patienten, also wie regelmäßig und lange die Schiene getragen wird. Die Therapie mit Alignern kann bereits nach wenigen Monaten abgeschlossen sein oder sich sogar bis zu zwei oder drei Jahren hinziehen. Die Behandlung mit den transparenten Schienen ist sehr sanft und schmerzfrei. Vorteilhaft ist bei den Alignern auch, dass sie fast unsichtbar sind und darüber hinaus nicht beim Sprechen behindern. Deshalb stören sie auch nicht im Berufs- und Privatleben.
Besonders bewährt hat sich für die Zahnregulierung bei Erwachsenen, die CA® CLEAR ALIGNER als unsichtbare Zahnkorrekturschiene, die ausschließlich von zertifizierten Zahnärzten und Kieferorthopäden angeboten wird. Optimale Behandlungsergebnisse und hoher Tragekomfort werden von der deutschen Herstellerfirma SCHEU-DENTAL in Iserlohn gewährleistet.
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