Zahnzusatzversicherung für die Parodontosebehandlung

Ablauf und Kosten einer Parodontitis-Behandlung

Wie Sie mit einer Zahnzusatzversicherung notwendige Behandlungen bei Parodontitis/Parodontose absichern

Laut der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist Parodontitis oder Parodontose ab dem 45. Lebensjahr die häufigste Ursache für Zahnverlust. Die Volkskrankheit beginnt meist schleichend als Zahnfleischentzündung (Gingivitis) und kann unbehandelt den gesamten Zahnhalteapparat erfassen.

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung empfiehlt sich, da nicht alle zahnmedizinischen Maßnahmen, die für eine nachhaltige Parodontosebehandlung notwendig werden können, von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.
 

Hier direkt die besten Zahnzusatzversicherungen für die Parodontose-Behandlung vergleichen

 
Welche Kosten der Parodontosebehandlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt zwei jährliche Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt und einmalig die Entfernung von Zahnstein. Der PSI (Parodontale Screening Index) gehört dabei mit dazu. Sofern tatsächlich die gefürchtete Zahnbetterkrankung diagnostiziert wird, übernimmt die Krankenkasse ausschließlich die konventionelle (geschlossene) Parodontosebehandlung mit Röntgendiagnostik und evtl. einer Erstellung eines Kiefermodells.

Sofern nötig, d. h. falls noch immer tiefe Zahnfleischtaschen vorhanden sind, wird auch die chirurgische Parodontitisbehandlung von der Kasse bezahlt, inklusive einer Mundschleimhautbehandlung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Behandlung mit einem Heil- und Kostenplan vorher bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt wird. Sollte die Behandlung wiederholt werden müssen, so ist dies frühestens nach Ablauf von zwei Jahren auf Kosten der Krankenkasse möglich.

Freiliegende Zahnhälse bei Parodontose: Eine Zahnzusatzversicherung ermöglicht Prophylaxe und Behandlung.
Freiliegende Zahnhälse bei Parodontose: Eine Zahnzusatzversicherung ermöglicht Prophylaxe und Behandlung.
Bildquelle: ©GZFA
 

Welche Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen?

Im Prinzip müssen alle vorbeugenden, der Früherkennung und der Nachsorge dienenden Maßnahmen als Privatleistung vom Patienten übernommen werden. Dazu gehören u. a. die professionelle Zahnreinigung und spezielle Bakterientests. Ebenso werden manche Kosten für moderne Verfahren für Diagnostik und Therapie (z. B. Plasmatherapie) nicht von der Krankenkasse anerkannt. Selbst, obwohl die Lasertherapie langfristig als wirkungsvoller gilt, wird sie nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Ebenso gehören spätere ästhetische Leistungen wie Gewebe- und Zahnfleischregeneration nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.

Je nachdem, welche Maßnahmen der Zahnarzt vorschlägt, kommen die unterschiedlichsten Kosten auf den Patienten zu. Ein Bakterientest kostet erfahrungsgemäß zwischen 65 und 100 €. Pro Zahn wird bei einer Plasma- oder Lasertherapie ein Betrag von 15 – 25 € fällig. Maßnahmen zum Knochen- oder Zahnfleischaufbau in der Mundchirurgie können teuer werden. Der vorige Heil- und Kostenplan gibt Aufschluss darüber.
 

Gibt es Zahnzusatzversicherungen, die auch Versicherungsnehmer mit Parodontitis versichern?

Ja, diese Zahnzusatzversicherungen gibt es, aber sie sind in der Minderheit und es gibt meist keine Absicherung in voller Höhe.

Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung werden von der Versicherungsgesellschaft diverse Fakten abgefragt. Der Antragsteller muss Fragen nach dem Alter und z. B. nach fehlenden oder mit Kronen versorgten Zähnen wahrheitsgemäß beantworten. Manchmal wird pro fehlendem (und noch nicht versorgtem Zahn) ein Zusatzbeitrag fällig. Außerdem wird inzwischen meist gefragt, ob eine Parodontitis vorliegt oder in der Vergangenheit bereits behandelt wurde.

Falls ja, stellt dies für den Versicherer ein mehrfaches Risiko dar. Zum einen schöpft der Patient dann meist die prophylaktischen Leistungen voll aus, zum anderen ist das Zahnverlustrisiko erhöht. Hinzu kommen noch die Behandlungskosten für Parodontitis, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden.

Manche Versicherungen lehnen den Antrag eines Parodontitis-Patienten komplett ab.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten dem Interessenten dann zwar eine Zahnzusatzversicherung an, schließen aber alle Leistungen im Zusammenhang mit Parodontitis aus oder deckeln den Gesamtbetrag für die Kostenübernahme pro Jahr.

Darüber hinaus wollen manche Gesellschaften ein Attest vom Zahnarzt über die Tiefe der Zahnfleischtaschen, aktuelle Untersuchungsberichte oder einen sogenannten Parodontalstatus. Sofern es sich um eine Taschentiefe bis 5 mm handelt, nehmen sie erfahrungsgemäß den Patienten auf, ansonsten lehnen sie den Antrag ab.

Wie überall, sind bei Zahnzusatzversicherungen die Versicherungsbedingungen genau zu lesen, denn nicht jeder Tarif – bzw. alles Kleingedruckte – passt tatsächlich zu den individuellen Voraussetzungen des Versicherungsnehmers.
 

Wie kommt es zu einer Parodontose?

Erste Anzeichen sind Rötungen und Schwellungen des Zahnfleisches und Bluten beim Zähneputzen. Da die Erkrankung meist schmerzfrei ist, wird sie häufig unterschätzt. Unbehandelt breitet sich die bakterielle Erkrankung aus. Zunächst geht das Zahnfleisch zurück, es bilden sich Zahnfleischtaschen, wo sich die Bakterien wohlfühlen und sich vermehren. Die Infektion kann sich auf das umliegende Gewebe ausweiten und Kieferknochen abbauen. Zähne werden lockerer, weil sie keinen festen Halt mehr haben – und im Endstadium der Zahnbetterkrankung können sie verloren gehen, bis hin zum zahnlosen Kiefer.
 

Wer schnell handelt, kann oft eine schwere Zahnbetterkrankung verhindern

Sofern Veränderungen am Zahnfleisch bemerkt werden, sollte sofort ein Kontrolltermin beim Zahnarzt vereinbart werden. Sofern es sich um eine beginnende Gingivitis handelt, kann eine professionelle Zahnreinigung und akribische häusliche Mund- und Zungenhygiene bereits ausreichen, um die Bakterien zu eliminieren und die Infektion abheilen zu lassen.

Sofern die Parodontose bereits fortgeschritten ist, wird das Ausmaß mit dem sogenannten PSI (Parodontaler Screening Index) festgestellt. Hierbei werden die Zahnfleischtaschen vermessen. Eventuell sind auch Röntgenbilder erforderlich.
 

Geschlossene und chirurgische Parodontosebehandlung

Die klassische Parodontosebehandlung (geschlossen) sieht vor, dass unter lokaler Betäubung die Zahnoberflächen unterhalb des Zahnfleischsaumes von den Bakterien befreit werden. Die Zahnfleischtaschen können bis in den Wurzelbereich hinein reichen. In schweren Fällen sind die Zahnfleischtaschen bis zu einem Zentimeter tief. In manchen Fällen ist es sinnvoll, die Parodontosebehandlung beim Zahnarzt mit einer Antibiotika- oder auch Probiotikatherapie zu kombinieren. Dabei ist es auch sinnvoll, die Bakterien im Labor bestimmen zu lassen. Wenn die Zahnfleischtaschen kleiner werden, waren die Maßnahmen erfolgreich.

Sofern weiterhin Entzündungshinweise (z. B. Bluten, eitriges Sekret oder tiefe Taschen) vorhanden sind, ist ein chirurgischer Eingriff nötig. Hierbei wird das Zahnfleisch nach oben geklappt, damit der Zahnarzt die Zahnoberfläche bis tief in den Wurzelbereich hinein säubern kann. Dabei können entzündetes Gewebe, Knochendefekte oder geschädigte Wurzelbereiche entfernt werden. Gleichzeitig können Gewebeaufbautherapien dafür sorgen, dass sich die betroffenen Bereiche regenerieren.

Wenn alles überstanden ist, sind die Nachsorgetermine in der Zahnarztpraxis ganz wichtig, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Empfehlenswert sind zwei bis vier Kontrolltermine pro Jahr.

Mit unserer Zahnarztsuche finden Sie CMD-Zahnärzte und Implantologen in Ihrer Nähe.

Fachbegrifflexikon

In unserem Glossar werden medizinische Fachbegriffe patientengerecht erklärt.

zum Glossar>>

Übersicht der Zahnarzt - Spezialisten

Finden Sie einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin in Ihrer Region.

zur Zahnarztsuche>>

Suche

Durchforsten Sie unsere Webseite nach Ihrem Suchbegriff.

zur Suche>>