Kein erhöhtes Ansteckungsrisiko für Covid-19 in der Zahnarztpraxis
Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) sahen sich zu einer gemeinsam verfassten Patienteninformation zum Corona-Ansteckungsrisiko bei Zahnarztbehandlungen veranlasst. Anlass waren auch die vielfältigen Fehlinformationen, die durch die mediale Gerüchteküche verbreitet wurden und von erhöhter Gefährdung von Patienten in Zahnarztpraxen schwadronierten und damit die Patienten massiv verunsicherten.
Corona-Entwarnung: Die Zahnarztpraxis ist sicher! Kein erhöhtes Ansteckungsrisiko für Covid-19 in der Zahnarztpraxis.
Bildquelle: ©MunichDent
Um diese wissenschaftlich nicht fundierten Behauptungen zu widerlegen und damit nicht zuletzt auch die Versorgungssicherheit der Patienten mit teils schwerwiegenden Zahnerkrankungen sowie der ungeheuren Zahl an Schmerzpatienten zu gewährleisten, werden folgende Tatsachen formuliert:
Quelle: © BLZK /KZVB 22.04.2020
Fazit: Die Zahnarztpraxis ist sicher! Es besteht kein erhöhtes Ansteckungsrisiko für eine Corona-Infektion, alle notwendigen Behandlungen können ohne Bedenken durchführt werden.
Möglicherweise ist die Zahnarztpraxis sogar momentan einer der sichersten Orte überhaupt, mit dem geringsten Ansteckungsrisiko – gerade im Vergleich zu Supermärkten und Baumärkten, wo eine Vielzahl an Menschen zeitgleich und mit völlig unbekannten Symptomen und völlig unbekannten Kontaktketten dicht an dicht zusammentreffen.
Sollten immer mehr Zahnarztpraxen schließen, wächst inzwischen auch auf Seiten der Krankenkassen und der politisch Verantwortlichen die große Sorge, dass die Versorgungssicherheit der Bevölkerung für notwendige zahnärztliche Behandlungen nicht mehr gewährleistet werden kann. Und da geht es nicht nur um das Heer an Schmerzpatienten, sondern z.B. auch um notwendige Parodontal-Behandlungen, um die Behandlung von Abszessen oder Zysten etc., deren Nichtversorgung mit einer Keimvermehrung und -verschleppung einhergehen können. Eine Katastrophe besonders für Patienten mit Herzerkrankungen und anderen Vorerkrankungen, für die ein regelmäßiges zahnärztliches Controlling gesundheitsrelevant ist.