Pfusch beim Zahnersatz aus dem Ausland

09. November 2016
Pressemeldung

Pfusch beim Zahnersatz aus dem Ausland


Pfusch - Auslandszahnersatz
Bildquelle: ©GZFA

Studie des MDK zum Auslandszahnersatz

Es geht um Ihre Gesundheit!

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK RLP) hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Biometrie, Epidemiologie und Informatik der Universität Mainz (IMBEI) erstmalig in einer Studie die Qualität zahnärztlich-prothetischer Versorgungen in EU-Ländern bzw. im Ausland begutachtet. Dabei wurden insgesamt 185 verschiedene prothetische Versorgungen begutachtet und der im Ausland gefertigte Zahnersatz untersucht. Insgesamt wurden dabei 81 Brücken, 76 Einzelkronen, neun Teilprothesen, elf kombinierte festsitzend/ herausnehmbare Versorgungen, acht Totalprothesen sowie elf Füllungen begutachtet.

Mängelfreie Versorgung lediglich bei 12 von 81 Brücken

Von den begutachteten 81 Brücken entsprachen 47 den deutschen Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, eine mängelfreie Versorgung konnte jedoch lediglich bei zwölf dieser Brücken konstatiert werden. Bei drei Brücken bestand sogar generell eine fragliche Notwendigkeit der Anfertigung.

Auffällige Mängel - Mängel beim Zahnersatz

Als Mängel fielen vor allem auf: deutlich tastbare Kronenränder, eine fehlerhafte, den Einschluss von Fremdbestandteilen oder Verunreinigungen (Okklusion), Frühkontakte, Hyperbalancen oder fehlende Gegenbezahnung, fehlerhafte technische Anfertigung, parodontale Pfeilerzähne, röntgenologisch nicht erhaltungswürdige Pfeilerzähne, Karies an Kronenrändern sowie die Anfertigung von Brücken mit zu vielen Brückengliedern oder zu langen Spannen.

Neuanfertigung in 53 % der Fälle als notwendig erachtet

Aufgrund der gefundenen Mängel wurde von der zahnärztlichen Gutachterin des MDK Rheinland-Pfalz eine Neuanfertigung der Zahnersatzversorgung in 53 % der Fälle (43 Brücken) als notwendig erachtet. Bei den begutachteten 76 Einzelkronen bestand bei 97 % eine fragliche Notwendigkeit für ihre Anfertigung. Hier musste konstatiert werden, dass offensichtlich im Ausland eine Überversorgung erfolgte, da bei der Nachbegutachtung ein erheblicher Zweifel bestand. In diesen Fällen lag der Verdacht nahe, dass aus ästhetischen Gründen Zähne im sichtbaren Bereich überkront wurden, welche keinen prothetischen Therapiebedarf aufwiesen. Eine zwingende Notwendigkeit für eine Neuanfertigung wegen qualitativer Mängel zeigte sich bei elf der 76 begutachteten Einzelkronen.

Fazit:

Die angefertigten Arbeiten waren vor allem bei den festsitzenden Versorgungen qualitativ unzureichend und mit nicht unerheblichen Mängeln behaftet.

Deutsche Zahnärzte können Mängel an "ausländischem Zahnersatz" ablehnen

Ungeklärt ist, wer Mängel an dem im Ausland angefertigtem Zahnersatz behebt und für die dabei entstehenden Kosten aufkommt. Deutsche Zahnärzte können eine Nachbesserung von Mängeln an "ausländischem Zahnersatz" ablehnen, so lange es sich nicht um Notfallsituationen handelt. Auch die Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht prinzipiell verpflichtet, Mängelkorrekturen zu bezahlen.

Konformitätserklärung fehlte

Die in Deutschland notwendige "Konformitätserklärung" war in keinem der begutachteten Fälle durch den Behandler bzw. durch das anfertigende Zahnlabor im Ausland ausgestellt worden. Daher waren die im Ausland verwendeten Werkstoffe (Qualität und Menge) nicht bekannt. Dies kann bei möglichen Nachbesserungen oder Mängelkorrekturen zu Problemen hinsichtlich der verwendeten Werkstoffe führen und sogar eine fachgerechte Bearbeitung unmöglich machen.

Billig kann teuer werden

Zahnsanierung im Ausland: Bei Rechtsfragen steht der Patient oft allein

Wer mit dem Gedanken liebäugelt, sich im Ausland mit Zahnersatz versorgen zu lassen, muss allerdings an mehr denken als an Badehose und Sonnenmilch. "Treten Probleme auf, steht der Patient meist allein", weist das Kuratorium perfekter Zahnersatz auf die schwierige Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen bei Behandlungsfehlern hin.

Einheitliches Arzthaftungsrecht besteht nicht

Ein einheitliches europäisches Arzthaftungsrecht besteht nicht. Grundsätzlich kann zwar ein Gutachten oder eine Schlichtung bei einer deutschen Landeszahnärztekammer beantragt werden. Die deutschen Behörden haben aber keinerlei Einfluss auf die Bereitschaft des Arztes zur Mitwirkung. An einer Schlichtungsverhandlung wird ein ausländischer Arzt alleine auf Grund der räumlichen Entfernung nicht teilnehmen. Zuständig sind - wenn keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden - die Gerichte vor Ort. Viele Berichte zu diesem Thema beruhigen Patienten mit dem Hinweis darauf, dass das Medizinproduktgesetz europaweit gilt. Dazu Professor Klaus Lehmann vom Kuratorium perfekter Zahnersatz: "Die Umsetzung in nationales Recht fällt recht unterschiedlich aus: In einigen Ländern ist die Überwachung sehr streng, in anderen eher lax."

Unsichere Rechtsansprüche

Noch unsicherer sind die Rechtsansprüche, wenn der Arzt nicht innerhalb der EU niedergelassen ist. Außerdem erhält, wer über die EU-Grenzen reist und beispielsweise in die Türkei oder nach Thailand zur Behandlung jettet, von den Kassen kein Geld. Private Auslandskrankenversicherungen tragen lediglich die Kosten von Notbehandlungen.

Problem: die Qualität

"Ein weiteres Problem ist die Qualität", warnt Lehmann. Eine Studie des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz und des Instituts für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik der Universität Mainz, zu Ergebnisqualität und Kosteneffektivität zahnärztlich-prothetischer Versorgungen im (Nicht-EU-)Ausland, kam zu dem Ergebnis, dass lediglich rund 23 Prozent der 60 begutachteten Patienten einen zufrieden stellenden Zahnersatz erhielten. Ähnlich äußert sich 2003 eine Marktanalyse der Dänischen Bundesinnung der Zahntechniker über den Import von Zahnersatz aus Nicht-EU-Ländern. Die Qualität der Arbeiten erwies sich dabei als erheblich unterdurchschnittlich. "Muss der Patient sich erneut im Ausland behandeln lassen, kann das zunächst günstige Angebot schnell zur teuren Angelegenheit werden", rät deshalb Professor Lehmann zur Vorsicht.

Zahnersatz ist keine Massenware

Heute, wo Ernährung, Fitness, Schönheit und Gesundheit so wichtig sind, ist es sicherlich nicht angezeigt, beim Thema Gesundheit Kompromisse einzugehen und am falschen Platz sparen zu wollen.

Bei Schlagworten wie "günstig, billig, preiswert" oder gar Rechenexempeln wie "Zahnersatz zum Nulltarif" sollten Sie skeptisch sein. Hierbei sind gerade Empfehlungen mancher Krankenkassen, die Anbieter von billigem, aus dem In- bzw. Ausland - meist aus Fernost importierten - Zahnersatz bewerben, kritisch zu hinterfragen. Dem Versicherten wird dabei empfohlen, seinen Zahnarzt auf Zahnersatzbezug aus solchen Laboratorien bzw. Handelsgesellschaften anzusprechen oder gar den Behandler zu wechseln. Scheinbare "Billiglösungen" bedeuten oft, dass hier weder Sie noch Ihr Zahnarzt auf die Produktion und Individualität Einfluss nehmen können. Denken Sie auch an den Fall, wenn es zu Problemen kommen sollte: Deren Behebung kann möglicherweise physisch und finanziell schmerzlich sein und am Ende vielleicht sogar mehr kosten als nur Zeit und Ihr Geld.

Quelle: Kuratorium perfekter Zahnersatz; Zahnersatz aktuell Nr. 5/2006 (auszugsweise)

Berechtigte Frage:

Würden Sie Ihr Auto in Budapest, Manila oder in China kaufen? Würden Sie den Kundendienst Ihres Autos in Budapest, Manila oder China machen lassen? Lassen Sie sich Ihre individuelle Zahnfarbe, Zahnform und Funktion Ihrer Zähne in Asien bestimmen?

Billig-Zahnersatz schadet Ihrer Gesundheit

Die Beschwerden und Probleme von Patienten durch Pfusch beim Zahnersatz aus dem Ausland und dadurch ausgelöste Fehlfunktionen der Zähne und Kiefergelenke (CMD), nehmen in erschreckendem Maß zu. Dazu kommt die Ratlosigkeit vieler Patienten: Zuerst werden sie mit „Billig-Zahnersatz“ umworben, dann jedoch mit ihren Fragen und Problemen von Krankenkassen und Zahnärzten allein gelassen.

 

Unsere Vorstellung für Patienten mit Weitblick:

Kurze Wege für den Patienten, hoch qualifizierte Zahnärzte mit einem kleinen gewerblichen Dental-Labor (Meisterlabor) in Ihrer Region.


Die GZFA® setzt sich ein Ziel:

Pro Stadt oder Region ein qualitativ hochwertiges Team aus Zahnarzt und Zahntechniker für die DROS®-Therapie zur Behandlung von Fehlfunktionen der Zähne und Kiefergelenke sowie für die Fertigung von hochwertigem Zahnersatz.
 
Übrigens:

Der Staat verlangt von den gewerblichen Labors, junge Menschen auszubilden. Nur - diese gewerblichen Labors werden ganz bewusst wegrationalisiert durch gezielte Förderung von Billig-Zahnersatz aus dem In-und Ausland durch Staat und Krankenkassen. So müsste jeder Betrieb nach der Ausbildung den jungen Technikern sagen, dass sie sich in den zukünftigen chinesischen Legebatterien von bis zu 7.000 angelernten Aushilfskräften in den Labors bewerben sollen, da eine Übernahme nicht mehr möglich ist.
Die Folge davon: Gewerbliche Labors sehen keine Möglichkeit mehr, junge Menschen auszubilden. Damit sinkt zwangsläufig das Qualitätsniveau im Gesundheitswesen bei letztendlich steigenden Kosten für Kostenträger / Versicherungen und Patienten, d.h. Billig kann teuer werden!
Die ganze Welt weiß, dass wir noch das beste zahntechnische Ausbildungssystem in Deutschland haben. Amerikaner, Australier, Österreicher beneiden uns darum, nur unsere Politiker und Krankenkassen erkennen es nicht!

Hier finden Sie Zahnärzte für Zahnersatz in Deutschland


Fachbegrifflexikon

In unserem Glossar werden medizinische Fachbegriffe patientengerecht erklärt.

zum Glossar>>

Übersicht der Zahnarzt - Spezialisten

Finden Sie einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin in Ihrer Region.

zur Zahnarztsuche>>

Suche

Durchforsten Sie unsere Webseite nach Ihrem Suchbegriff.

zur Suche>>