Kosten für Außenseitermethode bei Erfolg erstattungsfähig!

21. Oktober 2007
Rechtssprechung

Kosten für Außenseitermethode bei Erfolg erstattungsfähig!


Kosten für Außenseitermethode bei Erfolg erstattungsfähig!

Kosten für Außenseitermethode bei Erfolg erstattungsfähig!
Bildquelle: ©GZFA

Wenn eine Außenseitermethode zum Erfolg führt, muss eine private Krankenversicherung die Kosten für diese Behandlung übernehmen. Dies hat das Landgericht München am 2. Dezember 2003 in einem Vergleich entschieden (Az: 6 S 7321/03). In unserem Beitrag dazu stellen wir das Urteil vor und zeigen die Konsequenzen für Zahnärzte auf.

Folgender Fall lag zu Grunde:

Eine Zahnärztin aus Rottach-Egern hatte einen 42-jährigen Patienten mit einer Zahnfehlstellung im Ober- und Unterkiefer nach der so genannten Crozat-Methode behandelt. Die Behandlung dauerte insgesamt vier Jahre und wurde in enger Zusammenarbeit mit einem Privatinstitut für ganzheitliche Kieferorthopädie in Heidelberg durchgeführt.

Kosten für Außenseitermethode bei Erfolg erstattungsfähig!
Kosten für Außenseitermethode bei Erfolg erstattungsfähig!
Bildquelle: ©GZFA
 

Was ist die Crozat-Methode?

Zur Crozat-Methode schreibt der Spitta-Verlag in "Aus ganzheitlicher Zahnmedizin in der Praxis", Teil 7, Kapitel 6: "Die Stellungsverbesserung nicht korrekt stehender Zähne bedingt auf vielerlei Art eine Verbesserung des biologischen Milieus der Mundhöhle. ... Als Behandlungsmethode bietet sich hier speziell die Crozat-Methode an. Hierbei wird mit feinen Innenmundgeräten gearbeitet, die aus einem hochelastischen, federnden Draht bestehen und somit einen biologisch-impulsierenden Effekt ausüben. Es wird die bessere Ausformung der Zahnbögen erreicht und eine korrektere Einstellung der okklusalen Belastung erzielt."
 

Landgericht korrigierte das Urteil des Amtsgerichts

Die Behandlung führte dazu, dass die Fehlstellung behoben wurde. Dennoch weigerte sich die Versicherung, die Kosten der Behandlung zu tragen. Begründung: Die kieferorthopädische Behandlung sei bei Erwachsenen nicht medizinisch notwendig und auch nicht Erfolg versprechend. Nachdem das Amtsgericht München in erster Instanz der Versicherung Recht gab, kam das Landgericht zum gegenteiligen Ergebnis: Wenn eine Behandlungsmethode zum Erfolg führt, ist sie - so die Richter - vom Versicherer zu bezahlen, auch wenn es sich um eine Außenseitermethode handelt. Folge: Die Versicherung erklärte sich bereit, die Kosten zu übernehmen, und das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet.
 

Fazit

Diese Entscheidung ist zwar einerseits erfreulich, andererseits geht der Zahnarzt aber selbstverständlich mit jeder Behandlung - vor allem wenn sie wissenschaftlich nicht anerkannt ist - das Risiko des Scheiterns ein. Somit sollte der Patient im Vorfeld der Behandlung darüber aufgeklärt werden, dass die Übernahme der Kosten bei derartigen Behandlungsmethoden sehr unsicher ist und auf keinen Fall garantiert werden kann.

(Mitgeteilt von Rechtsanwältin Doris Mücke, Bad Homburg)

Das DROS-Konzept: Weitere Informationen zur Behandlung von Zähneknirschen, Bruxismus und CMD.

Mit unserer Zahnarztsuche finden Sie Zahnärzte für Zähneknirschen/Bruxismus - DROS®-Therapeuten in Ihrer Nähe und CMD-Spezialisten, die wir empfehlen.

Weitere Informationen im IMPLANTOLOGEN NETZWERK für computergestützte Zahnimplantation.

Mit unserer Zahnarztsuche finden Sie Zahnärzte für Zahnimplantate - Implantologen in Ihrer Nähe und Zahnimplantat-Spezialisten, die wir empfehlen.

Landgericht München (Az: 6 S 7321/03)

Fachbegrifflexikon

In unserem Glossar werden medizinische Fachbegriffe patientengerecht erklärt.

zum Glossar>>

Übersicht der Zahnarzt - Spezialisten

Finden Sie einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin in Ihrer Region.

zur Zahnarztsuche>>

Suche

Durchforsten Sie unsere Webseite nach Ihrem Suchbegriff.

zur Suche>>